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Nur einmal erfolgte eine außerordentliche Bestellung von einer größeren Portion Impflymphe für
Massenimpfungen; es war dies im Monat April, als in Groß-Moyeuvre ein aus dem südlichen Frankreich
zurückgekehrter Italiener, der in Marseille die Pocken sich zugezogen hatte, schwer daran erkrankt war.
Die bestellten 812 Portionen konnten am gleichen Tage abgesandt werden.
Art der Versendung des Impfstoffes.
In Königsberg i. Pr. trat in der Versendungsart keine ÄAnderung ein. Die jeder
Sendung beigegebene Zählkarte ist von den öffentlichen Impfärzten zum größten Teil, von
den Privatärzten nur vereinzelt zurückgesandt worden.
In Berlin gelangte der Impfstoff ausnahmslos in mit Korken verschlossenen
Fläschchen zur Abgabe, welche entweder in Holzhülsen gesteckt oder, wenn sie in größerer
Zahl einem Empfänger zugingen, in Pappkästen mit Watte verpackt in Briefumschlägen versendet
worden sind. Die für die Apothekenniederlagen bestimmten Fläschchen wurden einzeln
in Papierhülsen geschlagen, welche verklebt und mit Siegelmarken verschlossen ebenfalls in
Pappkästchen brieflich versendet wurden. ·
Die Abgabe der zu einzelnen Impfungen bestimmten Packungen bei direktem Versande
an die Arzte hat dem Vorjahre gegenüber eine Zunahme erfahren (1902 = 357,
1903 — 420).
Den Sendungen waren die vorgeschriebenen Gebrauchsanweisungen beigefügt. In
Verfolg des Ministerial-Erlasses vom 26. Januar 1903 ist vor dem Gebrauche scharfer
Lanzetten und der zu starken Anwendung von Desinfektionsmitteln gewarnt worden. Da
den einzelnen Sendungen besondere Begleitschreiben nicht beigefügt werden, hat diese Warnung
auf der Rückseite der Gebrauchsanweisungen Platz gefunden.
Eine solche Gebrauchsanweisung lautet wie folgt:
Gebrauchsanweisung für die Tierlymphe.
Abdruck aus den Vorschriften, welche von den Arzten bei der Ausführung des Impfgeschäftes zu befolgen
sind. Bundesratsbeschluß vom 28. Juni 1899.
§ 13. Die Impfung ist als eine chirurgische Operation anzusehen und mit voller Anwendung aller
Vorsichtsmaßregeln auszuführen, welche geeignet sind, Wundinfektionskrankheiten fernzuhalten; insbesondere
hat der Impfarzt sorgfältig auf die Reinheit seiner Hände, der Impfinstrumente und der
Impfstelle Bedacht zu nehmen; auch ist der Lymphevorrat während der Impfung durch Bedecken
vor Berunreinigung zu schützen.
8 14. Die Tierlymphe ist tunlichst bald nach dem Empfange zu verimpfen, bis zum Gebrauch aber an
einem kühlen Orte und vor Licht geschützt aufzubewahren. Die Lymphe darf durch Zusätze von
Glyzerin, Wasser oder anderen Stoffen nicht verdünnt werden.
§ 15. Zur Impfung eines jeden Impflings sind nur Instrumente zu benutgzen, welche durch trockene oder
feuchte Hitze (Ausglühen, Auskochen) oder durch Alkoholbehandlung keimfrei gemacht sind.
Die jedesmal für den Gebrauch notwendige Menge von Lymphe kann entweder unmittelbar
aus dem Glasgefäße mit dem Impfinstrument entnommen oder auf ein keimfreies Glasschälchen
gebracht werden.
Beim Gebrauche von Haarröhrchen kann sie auch unmittelbar aus einem solchen auf das
Instrument getropft werden.
5 16. Die Impfung wird der Regel nach auf einem Oberarme vorgenommen und zwar bei Erstimpflingen
auf dem rechten, bei Wiederimpflingen auf dem linken. Es genügen 4 seichte Schnitte von höchstens
1 cm Länge. Die einzelnen Impfschnitte sollen mindestens 2 cm voneinander entfernt liegen.
Stärkere Blutungen beim Impfen sind zu vermeiden. Einmaliges Einstreichen der Lymphe in die
durch Anspannen der Haut klaffend gehaltenen Wunden ist im allgemeinen ausreichend.
Das Auftragen der Lymphe mit dem Pinsel ist verboten. Übriggebliebene Mengen von
Lymphe dürfen nicht in das Gefäß zurückgefüllt oder zu späteren Impfungen verwendet werden.