Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

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)) für andere Züge: 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Am letzten Wagen die Schlußscheibe Am letzten Wagen die Schlußlaterne 
nach a und außerdem: nach à und außerdem zwei nach vorn 
entweder grün, nach hinten rot leuchtende La- 
zwei nach vorn und nach hinten sicht= ternen (Oberwagenlaternen). 
bare viereckige, rot und weiß gestrichene 
Scheiben (Oberwagenscheiben) 
oder 
die für die Dunkelheit erforderlichen 
Laternen. 
  
  
  
  
  
  
  
Signal 17. 
Ein Sonderzug folgt nach: 
a) für einzeln fahrende Triebwagen und Lokomotiven: 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
An der Hinterwand außer der Schluß- An der Hinterwand außer der Schluß- 
scheibe nach 16 eine runde grüne Scheibe. laterne nach 16 eine grün leuchtende 
1 Laterne. 
·9# 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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