Inhaltsverzeichnis : Sächsische Volkskunde.

150  H.  Ermisch:  Die  Anfänge  des  sächsischen  Städtewesens.

häuser.  Zwei  davon  sind  sehr  bald  verschwunden,  das  dritte,  das  am  Ausgange
  der  Burggasse  vermutlich  an  der  Stelle  der  alten  Burg  Lipczk  stand,
wurde  dann  wohl  weiter  ausgebaut  und  ist  die  spätere  Pleißenburg.

An  die  Stelle  der  königlichen  Kastellane,  der  Burggrafen,  der  alten
Kommandanten  der  Burgen,  von  denen  wohl  nur  der  Meißner  Burggraf
als  solcher  einen  Einfluß  auf  die  Stadtentwicklung  ausgeübt  hat,  traten  meist
im  12.  und  13.  Jahrhundert  die  landesherrlichen  Vögte.  Der  Schutz  der
Burg  war  nicht  den  Bürgern,  sondern  den  Burgmannen  anuvertraut,  Edelleuten,
  die  in  der  Regel  einen  in  unmittelbarer  Nähe  der  Burg  gelegenen  Hof
als  Burglehn  erhielten;  die  Erinnerung  an  diese  Burglehen  hat  sich  in
manchen  Städten,  z.  B.  in  Meißen,  in  Bautzen,  bis  heute  lebendig  erhalten.
Wie  die  Burg,  so  gehörten  auch  sie  im  rechtlichen  Sinne  nicht  zur  Stadt;
sie  waren  frei  von  städtischen  Abgaben,  ihre  Besitzer  hatten  weder  die  Rechte
noch  die  Pflichten  der  Bürger.  Solche  „Freihöfe“  gab  es  auch  sonst  noch  in
fast  allen  Städten;  ihre  Obereigentümer  waren  teils  die  Landesherren,  teils  die
Klöster,  Kirchen  u.  s.  w.  Überall  war  das  Streben  der  Städte  darauf  gerichtet,
  ihre  Freiheit  aufzuheben,  sie  mit  der  Stadt  zu  verschmelzen,  und
vielfach  ist  das  auch  gelungen.

Wie  jeder  innerhalb  seiner  vier  Pfähle,  im  Bereich  seines  Hausfriedens
gegen  fremde  Gewaltthat  besonders  geschützt  war,  solche  besonders  schwer  bestraft
  wurde,  wenn  sie  mit  Hausfriedensbruch  verbunden  war,  so  genoß  auch
die  Burg  als  das  Haus  des  Königs,  des  Markgrafen,  des  Stadtherrn  erhöhten
Rechtsschutz.  Die  befestigte  Stadt  aber  war  eine  erweiterte  Burg;  aus  dem
Burgfrieden  hat  sich  der  Stadtfrieden  entwickelt.

Wenden  wir  uns  nun  von  diesem  Blick  auf  die  Befestigung  der  Stadt,
zu  ihrem  Innern.  Wir  betreten  es  durch  eines  der  Stadtthore,  folgen  der
Straße,  die  dasselbe  schließt,  und  sind  so  in  kurzer  Zeit  auf  dem  Marktplatze,
dem  Punkte,  von  dem  das  gesamte  Straßennetz  der  Stadt  seinen  Ausgang
nimmt.  Aber  nicht  bloß  äußerlich  betrachtet  ist  der  Markt  der  Mittelpunkt
der  Stadtanlage,  er  ist  es  auch  seiner  inneren  Bedeutung  nach;  hier  konzentriert
  sich  das  wirtschaftliche,  das  Rechts-,  das  Gemeindeleben  der  Stadt.

Das  Wort  Markt  ist  ein  dem  Lateinischen  entnommenes  Lehnwort;  merr
heißt  die  Ware,  mercator  der  Kaufmann,  mercatus  der  Kaufhandel  oder
der  Ort,  wo  solcher  betrieben  wird.  Schon  daraus  folgt,  daß  der  Markt
in  erster  Linie  wirtschaftliche  Bedeutung  hat.

Daß  in  unseren  Landen  zu  allen  Zeiten  Handel  getrieben  worden  ist,
soweit  die  geschichtliche  Kunde  zurückreicht,  erwähnte  ich  schon  früher.  Schon
im  Jahre  983  eignet  Kaiser  Otto  II.  dem  Bistum  Meihen  die  Einkünfte  aus
dem  Zolle  von  Belgern  bis  zum  Hafen  des  Stifts  Meißen  auf  beiden  Seiten
der  Elbe,  wo  immer  die  manus  mercatorum,  die  Kaufmannskarawanen,  ihr