Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1908. (42)

— 364 — 
  
Größtes Kleinstes 
  
Gegenstände 
Maß in Millimeter. 
82. 
1 Radstand neu zu erbauender Wagen ......... — 2500 
Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf 
Drehgestelle. 
Wagen mit Radständen bis einschließlich 4 500 Milli- 
meter werden auf allen Eisenbahnlinien, die dem inter- 
nationalen Verkehre dienen, zugelassen. 
*Bei Drehgestellwagen ist der Radstand unbeschränkt, 
bei anderen Wagen dann, wenn ihre Achsen eine solche 
Verschiebbarkeit besitzen, daß die Wagen Krümmungen 
von 150 Meter Halbmesser durchfahren können. Wagen 
der letzteren Art mit einem Radstande von mehr als 
4500 Millimeter erhalten das Zeichen O(siehe An- 
lage A). 
* Di Vorschriften der Bahnverwaltungen über den 
zulässigen größten Radstand der Wagen, die den Absätzen 3 
und 4 nicht entsprechen, sind den beteiligten Staaten be- 
kannt zu geben. 
* Wenn mehr als zwei Wagenachsen in einem gemein- 
samen Rahmen gelagert sind, so müssen, sofern der Rad- 
stand mehr als 4000 Millimeter beträgt, die Achsen derart 
verschiebbar sein, daß Krümmungen von 150 Meter Halb- 
messer anstandslos durchfahren werden können. 
6& 3. 
Abstand der Räder einer Achse, gemessen zwischen 
den inneren Flächen der Radreifen oder der sie ersetzenden 
Tetle....................................... 1366 1357 
4. . 
1 Breite der Radreifen oder der sie ersetzenden Teile 150 130 
* Zulässiges Minimum für bestehendes Material) 
unter der Bedingung, daß der Abstand der Räder 6 3) 
mindestens 1 360 Millimeter betragee . . . ... — (125) 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.