Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1908. (42)

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3. Patronen mit Papierhülsen, die einzeln in gut verschlossene 
Blechhülsen eingelegt sind und 
4. Zentralfeuer-Pappepatronen, 
(wegen anderer Patronen vergleiche Nr. XXXVaZiffer 1) 
werden unter folgenden Bedingungen befördert: 
a) Bei den Metallpatronen müssen die Geschosse mit den Metall- 
b 
— 
hülsen so fest verbunden sein, daß ein Ablösen der Geschosse und 
ein Ausstreuen von Pulver nicht stattfinden kann. Patronen, 
deren Hülsen aus Pappe und einem metallenen äußeren oder 
inneren Mantel hergestellt sind, müssen derart beschaffen sein, 
daß die ganze Menge des Pulvers sich in dem metallenen 
Patronenunterteile befindet und durch einen Pfropfen oder Spiegel 
abgeschlossen ist. Die Pappe der unter 2 und 4 bezeichneten 
Patronen muß von solcher Beschaffenheit sein, daß ein Brechen 
beim Transport ausgeschlossen ist. Die Zentralseuer-Pappe- 
patronen (Ziffer 4) müssen eine Wandstärke von mindestens 
0,7 Millimeter haben. 
Die Patronen sind zunächst in Blechbehälter, Holzkistchen oder 
steife Kartons derart fest zu verpacken, daß sie sich darin nicht 
verschieben können. Die einzelnen Behälter usw. sind sodann 
dicht neben= und übereinander in gut gearbeitete feste Holzkisten 
zu verpacken, deren geringste Wandstärke nach folgenden Stufen 
zu bemessen ist: 
Bruttogewicht geringste 
der Kiste: Wandstärke: 
bis 5 Kilogramm einschließlich 7 Millimeter, 
über 5 Kilogramm 50 - 12 
50 · -100 - - 15 - 
100 150 - 20 - 
150 - 200 "Ü - 25 —. 
Bei Kisten mit Blecheinsatz darf die Wandstärke der Holz- 
kiste um 5 Millimeter, jedoch niemals auf weniger als 7 Milli- 
meter vermindert werden. 
Etwa leer bleibende Räume sind mit Pappe, Papierabfällen, 
Werg, Holzwolle oder Hobelspänen — alles völlig trocken — 
derart fest auszufüllen, daß ein Schlottern in der Kiste während 
des Transports ausgeschlossen ist. 
c) Das Gewicht einer mit Patronen gefüllten Kiste darf 200 Kilo- 
gramm nicht übersteigen. 
4) Der Verschluß der Kisten darf mittels eiserner Nägel nur dann 
erfolgen, wenn diese gut verzinkt sind. Die Kisten sind mit einer 
den Inbalt deutlich kennzeichnenden Aufschrift zu versehen. Außer- 
dem sind sie mit einem Plombenverschluß, oder mit einem auf
	        
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