II. Luxemburgischer Verwaltungen.
9. Die von der luxemburgischen Prinz Heinrich-Bahn betriebene Strecke
von der belgisch-luxemburgischen Grenze bei Rodange bis Athus.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von belgischen Verwaltungen
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Frankreich, Ziffer 14, 15, 16, 17.
Niederlande, Ziffer 11, 12.
Dänemark.
A. Von dänischen Verwaltungen betriebene Strecken.
1. Die Dänischen Staatsbahnen, einschließlich der von denselben betriebenen
Dampffährenverbindungen:
a) über den Limfjord (Oddesund Nord—Oddesund Syd und Nykjøbing
paa Mors—Glyngere);
b) über den Kleinen [lille] Belt (Fredericia—Strib);
e) über den Großen [store] Belt (Nyborg—Korsør)
d) über den Oresund (Helsingør — Helsingborg und Kopenhagen
[Kjøbenhavn]— Malmø — wegen der Dampffährenverbindung
Kopenhagen—Malmø siehe unter B. II. 5);
e) über den Masnedsund (Masnedo—Orehoved);
f) zwischen Gjedser und Warnemünde — wegen dieser Dampffähren-
verbindung siehe unter B. I. 4;
aber mit Ausschluß:
der von der Südfünenschen Eisenbahngesellschaft betriebenen Staats-
bahnstrecke Nyborg—Faaborg und
der Dampfschiffstrecke Korsør—Kiel.
2. Folgende unter Staatsverwaltung stehende Privateisenbahnstrecken:
a) Orehoved—Gjedser;
b) Aalestrup-Viborg;
c) Sorø-Vedde.
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb aus-
wärtiger Verwaltungen befinden.
I. Deutscher Verwaltungen.
3. Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von
der deutsch-dänischen Grenze bei Farris bis Vamdrup.
4. Die in Gemeinschaft mit den Großherzoglich Mecklenburgischen Staats-
bahnen betriebene Dampffährenverbindung Gjedser—Warnemünde.