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II. Strafpolizei.
Transportzettel
für eine Zwangsbeförderung mit Benutzung der Eisenbahn-Sammeltransporte.
Signalement:
. Familienaheem...
f’Vornaumumummm
. Geburtsort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . ...
.Aufenthaltsort .... .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...
. Religion .. . . . . . . . . . . ..............--......
.Geburtstag........................-.....-..-Größe.....
cm
»Topp«-quOGM-17.Gefichtsbildung.........................-.
18.Gesichtsfarbe............................
19.Gestalt........--.........-......
20.Sprache.........·............·.............-·
21. Besondere Kennzeichen
22. Ist ein Handpaket mitzugeben?.
Unterschrift des Transportaten:
— 2
Der nebenstehend beschriebene
soll zwangsweise von hier nach W.
befördert und daselbst in de...
Anstalt eingeliefert werden.
Derselbe ist wegen in
Untersuchung nit bestraft.
Transportat befindet sich nicht im
Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte.
Fesselung ist nicht angeordnet.
Die Beförderung erfolgt:
I. von hier bis auf den Bahnhof in A:
a) zu Fu
b) zu Wiggen
c) mit der Eisenbahn
durch den Transporteur N. N. von hier.
Derselbe wird auf dem Bahnhofe
in A eine Fahrkarte III. Klasse nach B
für den Transportaten lösen und den
Letzteren mit der Fahrkarte und diesem
Transportzettel
am. ttten 19
um ... Uhr . Minuten an den Transportleiter
des Eisenbahn-Sammeltrans-=portes
der Richtung C— abliefern.
Anmerkung: Unzutreffendes ist durchzustreichen.
II. Der Transportleiter hat den Transportaten am genannten Orte und
zu der genannten Zeit am Eisenbahnwagen in Empfang zu nehmen und am
“— ttten . . . . . . . . . 19. . . .. um
Uhr .. .. Minuten auf dem Bahnhofe in
8 an den dortselbst wartenden Transporteur aus W nebst diesem Transportzettel
abzuliefern.
III. Der von W entsandte Transporteur hat den Transportaten und
diesen Transportzettel auf dem Bahnhofe in B von dem Transportleiter des
Sammeltransportes zu übernehmen,
a) zu Fu
b) zu Wagen
c) mit der Eisenbahn
——— 222222
nach W zu befördern und dortselbst in di Anstalt einzuliefern.
Alle beteiligten Behörden werden ersucht, die mit der Ausführung des Transportes
beauftragten Beamten erforderlichenfalls in geeigneter Weise zu unterstützen.
Die Kosten des Transportes werden bei der Königl. Regierung in M liquidiert.
KK— , den. ten..
— 19.
Die Polizeiverwaltung.
(Unterschrift.)