Die Fortbildung. 317
einer Diskussion Veranlassung gibt. Für das Halten der Musterlektionen
und Vorträge bestimmt der Vorsitzende zuvor einzelne
Lehrer. Die Vortragsthemen stellen die Königlichen Regierungen für
jedes Jahr. Jene behandeln entweder rein pädagogisch-methodische
Dinge oder allgemeine Tagesfragen in ihrer Beziehung zu Schule und
Haus. Neuerdings haben sich zum Teil auch die Kreisärzte an diesen
Konferenzen beteiligt und Vorträge über die Schul- und allgemeine
Volkshygiene gehalten.
Außer den Kreis- und Bezirkskonferenzen haben in jeder Ortsschulinspektion
unter Leitung des Ortsschulinspektors oder des Rektors
bezw. Hauptlehrers monatlich Ortskonferenzen stattzufinden. Beratungsgegenstände
sind zunächst die besonderen Angelegenheiten der betreffenden
Schule. Durch Besprechung der praktischen Erfahrungen
des einzelnen im kleinen Kreise, sind jene Konferenzen ein nicht zu
unterschätzendes Fortbildungsmittel in der Schulpraxis und angewandten
Methodik.
Daneben fördern die Kreisbibliotheken die Weiterbildung. Die
Beteiligung der Lehrer an ihnen ist zumeist eine freiwillige gegen
einen ganz geringen Jahresbeitrag (gewöhnlich 1 M.). Die Regierungen
gewähren meist wesentliche Geldbeihilfen. Die Verwaltung führt der
Kreisschulinspektor und einige Lehrer des Schulkreises. Zur Anschafflung
gelangen grundsätzlich nur der Weiterbildung dienende
Werke. Im Vordergrund stehen naturgemäß die Pädagogik und hier
wieder die Quellenschriften der vergangenen Zeit sowie die Originalabhandlungen
bewährter wissenschaftlicher Pädagogen und praktischer
Schulmänner der Gegenwart. Dann sind aber auch Werke der verschiedenen
Wissenschaften und die Erzeugnisse der neueren und
neuesten I.iteraturentwicklung vertreten. Eine Reihe von Städten hat
ebenfalls Bibliotheken für Lehrer eingerichtet, so z. B. die Stadt Berlin
durch Gründung des städtischen Schulmuseums.
In den außerpreußischen Staaten sind gleiche oderähnliche Einrichtungen
getroffen. In Bayern bestehen besondere amtliche Fortbildungskurse
für solche Lehrer, die noch nicht die zweite Prüfung abgelegt
haben. Da dies erst vier Jahre nach dem Abgange geschehen kann, so
sind sie für diese Zeit zur Teilnahme verpflichtet. Auch Lehrer, deren
Leistungen und Lehrgeschick nicht genügen, können hinzugezogen
werden. Die Leitung liegt unter Aufsicht der Kreisschulinspektoren
in der Hand der Bezirkshauptlehrer. Diese halten Konferenzen ab,
veranstalten Muster- und Probelektionen, korrigieren die einzureichenden
schriftlichen Arbeiten und verwalten die Bezirksbibliotheken. Jährlich