Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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4. Unterschreitungen der Wanddicken, die innerhalb der in den Materialvorschriften für 
Schiffsdampfkessel, erster Teil, Abschnitt III Ziffer 6, bezeichneten zulässigen Grenzen bleiben, 
werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. 
5. Die Zugbeanspruchung des Bleches darf unter Annahme gleichmäßiger Spannungs- 
verteilung über den Querschnitt in keiner Nietreihe die Grenze überschreiten. 
6. Hinsichtlich der zulässigen Nietbeanspruchung vergleiche Abschnitt II. 
7. Bei Berechnung der Wanddicke nahtlos gewalzter Mantelschüsse kann z = 1 gesetzt 
werden, sofern keine Schwächung der Wandung vorhanden ist. 
8. Es empfiehlt sich, die Nietlöcher zu bohren. Die Nietlöcher von Blechen über 41 kg/qmm 
Zugfestigkeit und von solchen über 27mmm Dicke müssen gebohrt werden. Werden die Nietlöcher 
schwächerer Bleche gelocht, so ist zu den vorstehenden Werten von x ein Zuschlag von 0,25 er- 
forderlich. Bei gelochten und mindestens um ¼ des Durchmessers der Nietlöcher aufgebohrten 
Löchern kann dieser Zuschlag auf 0,1 ermäßigt werden. 
9. Überschreitet die Plattendicke 12,5 mm, so sind die Rundnähte doppelt und bei 25,0 mm 
und darüber die mittleren Rundnähte dreifach zu nieten. 
10. Sind in den Mantelblechen Stehbolzen angeordnet, so ist darauf zu achten, daß die 
Festigkeit des Bleches in den Stehbolzenreihen (auf die Länge eines Mantelschusses bezogen) nicht 
geringer wird, als diejenige in der Längsnietung des Kesselmantels. 
11. Die Dicke jeder Doppellasche muß mindestens ¾ der Wanddicke des Kesselmantels 
betragen; einfache Laschen müssen mindestens 3 mm stärker als die Wanddicke des Kesselmantels 
gewählt werden. 
12. Der Nietdurchmesser darf nicht größer als 2 s und nicht kleiner als s sein, wobei die 
erste Grenze für dünne, die zweite für dicke Bleche gilt. 
13. Überschreitet die Nietteilung 8 mal Mantelblech- oder Laschendicke, so müssen die 
Laschenränder zickzackförmig ausgeschnitten werden, um ein zuverlässiges Verstemmen zu ermöglichen. 
IV. Berechnung der Blechdicken von Dampfkesselflammrohren mit 
äußerem Aberdruck. 
Glatte und versteifte Rohre. 
1. Bezeichnet 
s die Blechdicke in mm, 
d den inneren Durchmesser zylindrischer Flammrohre, bei konischen Flammrohren 
den mittleren inneren Durchmesser in mm, 
p  den größten Betriebsüberdruck in atm, 
l die Länge des Flammrohrs in mm, zutreffendenfalls die größte Entfernung der 
wirksamen Versteifungen voneinander, 
s = O,00375  Wp* d*l .... 2. 
Wenn p*d /l größer als 5 ist, so wird die Dicke des Flammrohrs nach der folgenden 
Formel berechnet: 
dann ist 
  
s =p*d /1000 + l/300 .... 2a.  
 
  
 
	        
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