Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1910. (44)

                                                        — 418 — 
prüfen; ihr Einbau in die Fahrzeuge ist so auszuführen, daß sie möglichst 
gegen Stoß geschützt sind; der tiefste Punkt der Behälter und ihrer Armatur 
muß auch bei voll belastetem Fahrzeug mindestens 15 Zentimeter über dem 
Boden liegen. Das Füllrohr ist durch ein auswechselbares feinmaschiges 
Drahtnetz gegen das Hindurchschlagen von Flammen zu sichern. Geschweißte 
Behälter müssen mit mindestens einem Schmelzpfropfen oder Sicherheits- 
ventile versehen sein. Alle Armaturteile müssen mit dem Behälter außer 
durch Lötung noch durch Nieten oder Schrauben verbunden sein. An dem 
tiefsten Punkte des Behälters ist eine Ablaßvorrichtung anzubringen, so daß 
eine völlige Entleerung erfolgen kann. An Vorrichtungen zur Anzeige des 
Flüssigkeitsstandes muß mindestens der untere Anschluß an den Behälter 
absperrbar sein. Erfolgt die Zuführung des Brennstoffs durch den Druck 
der Auspuffgase, so ist ein Reduzierventil mit vorgeschaltetem Siebe in die 
Druckgasleitung einzubauen. 
b) Die Zuflußrohrleitung zur Maschine ist sorgfältig zu befestigen und so zu 
verlegen, daß ein Ausgleich von Längenänderungen möglich ist. Die Ver- 
bindung einzelner Rohrstücke ist durch eine über beide Rohrenden geschraubte 
und verlötete Muffe oder durch eine Verschraubungsart mit metallischen 
Dichtungsflächen (Kegelnippel, Kugelnippel, gestauchte Rohrenden) her- 
zustellen. In gleicher Weise ist die Befestigung der Rohre mit den Ab- 
sperrvorrichtungen und Armaturteilen auszuführen, falls sie nicht hart ein- 
gelötet sind. Flanschverbindungen mit Stoffpackung sind unzulässig. Alle 
mit der Benzinleitung verlöteten Nippel müssen hart gelötet sein, während 
an den Brennstoffbehältern und ihren Armaturteilen, wenn die Lötung nur 
den Zweck hat, abzudichten, Weichlötung zulässig ist. In der Zufluß- 
rohrleitung zur Maschine ist in der Nähe des Brennstoffbehälters eine 
Absperrvorrichtung einzuschalten; dieselbe muß von außen leicht zugänglich 
sein; bei Brennstofförderung durch Druckgase und Steigrohr genügt eine 
Einrichtung zum schnellen Ablassen des Druckes. Brennstoffleitung, Ver- 
gaser und Schwimmergehäuse sind so anzuordnen, daß etwa austretender 
Brennstoff nicht auf das Auspuffrohr, den Stromverteiler oder Magnet- 
apparat tropfen kann; der aus dem Schwimmergehäuse und Vergaser etwa 
austretende Brennstoff ist unmittelbar ins Freie zu leiten. 
c) Werden unterhalb des Wagens Schutzbleche angebracht, so muß die Be- 
seitigung der sich in ihnen ansammelnden brennbaren Stoffe leicht möglich sein. 
d) Die elektrischen Zündleitungen sind zu isolieren und so zu verlegen, daß 
Kurzschluß ausgeschlossen ist. Hochspannungsleitungen sind besonders sorg- 
fältig zu verlegen. Glührohrzündung ist verboten. 
III. Vemeidung von üblem Geruch, Rauch und Geräusch. 
Die Verbrennung der Gase in der Maschine muß so vollkommen und die 
Ölzufuhr so eingerichtet sein, daß, abgesehen vom Anfahren nach längerem Still.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.