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Muster a.
Gutachten
über die amtliche Prüfung eines Kraft wagens.
rads.
Auf Grund des § 5 Abs. 2 der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom
3. Februar 1910 wird auf Antrag des .............................................
in ...................................... als Eigentümer des mit dem Schilde:
Firma: ...................................................................................
Fabriknummer des Fahrgestells: ...................................
Anzahl der Pfertestärken der Maschine oder des Motors:
Eigengewicht: .......................................................................
versehenen Kraft — wagens nach Ausführung der vorgeschriebenen Prüfungen bescheinigt, daß
das Fahrzeug wie folg! ausgerüstet ist:
1. mit einer zuverlässigen Lenkvorrichtung,
2. mit vorschriftsmäßigen Bremseinrichtungen,
3. mit einer Vorrichtung, die beim Befahren von Steigungen die unbeabsichtigte
Rückwärtsbewegung verhindert,
4. mit einer vorschriftsmäßigen Huppe,
5. mit vorschriftsmäßigen Laternen,
6. mit einer Vorrichtung, die verhindert, daß das Fahrzeug von Unbefugten in
Betrieb gesetzt werden kann.
Das Fahrzeug wird betrieben mit ...........................................
Die Leistung der Maschine oder des Motors in Pferdestärken beträgt....................................................................
Die Anzahl der Pferdestärken an den Triebrädern berechnet sich nach der Steuerformel:
worin ....................................... = .....................................
..................................... = .......................................
...................................... = ....................................
..................................... = ...................................... .
Das Eigengewicht bes betriebsfertigen Fahrzeugs beträgt:.....................
Das Fahrzeug soll zur Beförderung von Personen (Gütern) dienen.
Die zulässige Belastung beträgt Kilogramm
Personen einschließlich Führer
Die Achsdrucke in beladenem Zustand betragen (nur für Fahrzeuge, deren Gesamt-
gewicht einschließlich Ladung 5 t übersteigt): ...............................
Das Fahrzeug entspricht den gemäß §§ 3, 4 der Verordnung zu stellenden Anforderungen.
Seiner Zulassung zum Verkehr auf öfentlichen Wegen und Plätzen stehen technische Bedenken
nicht entgegen.
-.....................·............................ ,den
Der amtlich anerkannte Sachverständige.
(Stempel.) (Unterschrift.)
Reichs= Gesetzbl. 1910. 57