Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1910. (44)

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Muster d. 
Bescheinigung 
über die Zugehörigkeit eines KArnstwagene zu der fabrikmäßig her- 
gestellten und behördlich zugelassenen n mit dem Kennzeichen: 
  
Die unterzeichnete Firma bescheinigt, daß d von ihr an (Name) 
  
  
  
in · gelieferte Kraft — 
mit der Fahrgestelluummer... d zur Befoͤrderung von eiee dienen soll, 
der durch die nachstehend abgedruckte behordlich beglaubigte Genehmigung de 
................... unter dem 
  
  
19.—.. zugelassenen Kastahrpuggattung angehört und mit ihr in 
den in der Genehmigung gekennzeichneten Teilen übereinstimmt. Das Eigengewicht 
des betriebsfertigen Fahrzeugs einschließlich Aufbau beträgt ! 
die zulässige Belastung Kilogramm - 
Personen einschließlich Führer « 
die Achsdrucke in beladenem Zustand betragen (nur für dahrzeuge, deren Gesamt- 
gewicht einschließlich Ladung 5 t übersteigt): 
Es wird versichert, daß das Fahrzeug den gemäß §8§ 3, 4 der Verordnung 
über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1910 zu stellenden An- 
forderungen entspricht. 
  
7 
  
  
  
  
  
  
  
* den. 
Eingetragen 
in das Verzeichnis ur unter Firma: 
Nr. « 
Unterschrift: 
Die Genehmigungsurkunde lautet: 
(Golgt wörtlicher Abdruck der von der höheren Verwaltungsbehörde nach Muster c ausgestellten Bescheinigung.) 
Mit der Originalbescheinigung übereinstimmend. 
den 19... 
  
  
(Name der Polizeibehörde.)
	        
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