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10. Die von den K. K. Osterreichischen Staatsbahnen betriebenen Strecken der
Königlich Ungarischen Staatseisenbahnen von Mezölaborcz bis zur
österreichischen Landesgrenze, von Körösmezö bis zur österreichischen
Landesgrenze, die der Kaschau—Oderberger Bahn von Orlo bis zur
österreichischen Landesgrenze, die der Holics—Gödinger Lokalbahn von
Holics bis zur österreichischen Landesgrenze und die der im übrigen im
Betriebe der Königlich Ungarischen Staatsbahnen stehenden ungarischen
Nordwest-Lokalbahn von Kutti bis zur österreichischen Landesgrenze.
Die von den K. K. Osterreichischen Staatsbahnen betriebenen Strecken der
Königlich Ungarischen Staatseisenbahnen von Hölak Trencsenteplicz bis
zur österreichischen Landesgrenze am Vlarapaß, von Bruck-Kiralyhida bis
zur österreichischen Landesgrenze und von Szakolcza bis zur österreichischen
Landesgrenze.
B. Bahnstrecken, die sich im Mitbetrieb auswärtiger
Verwaltungen befinden.
Rumänischer Verwaltungen.
Die von den Königlich Rumänischen Staatseisenbahnen in der
Richtung aus Rumänien betriebenen Strecken von der ungarisch-
rumänischen Grenze:
12. bei Veriorova bis Orsova.
13. bei Riul Vadului bis Verestorony.
14. bei Gyimes bis Gyimes.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, die von ungarischen Ver-
waltungen im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen:
Rumänien, Ziffer 4, 5, 6.
III. Bosnien-Herzegowina.
1. K. und K. Militärbahn Banjaluka—Doberlin.
2. Bosisch-herzegowinische Landesbahnen, einschließlich der von denselben be-
triebenen elektrischen Stadtbahn in Sarajevo.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, die von den bosnisch herze-
gowinischen Landesbahnen in Österreich betrieben werden, ist zu vergleichen:
Österreich, Ziffer 55, 56, 57, 58.
Belgien.
A. Von belgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und
Bahnstrecken.
1. Belgische Staatsbahnverwaltung.
2. Belgische Nordbahn.