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3. Gent-Terneuzen.
4. Mecheln—Terneuzen.
5. Eisenbahn von Chimay.
6. Hasselt—Maeseyck.
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb aus-
wärtiger Verwaltungen befinden.
I. Französischer Verwaltungen.
Die von der französischen Nordbahn betriebenen Strecken von der
belgisch-französischen Grenze:
7. bei Comines bis Comines.
8. bei Halluin bis Menin.
II. Luxemburgischer Verwaltungen.
9. Die von der luxemburgischen Prinz Heinrich-Bahn betriebene Strecke
von der belgisch-luxemburgischen Grenze bei Rodange bis Athus.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von belgischen Verwaltungen
im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen:
Frankreich, Ziffer 14, 15, 16, 17.
Niederlande, Ziffer 11, 12.
Dänemark.
A. Von dänischen Verwaltungen betriebene Strecken.
1. Die dänischen Staatsbahnen, einschließlich der von denselben betriebenen
Dampffährenverbindungen:
a) über den Limfjord (Oddesund Nord—Oddesund Syd und Nykjobing
paa Mors—-Glyngore);
b) über den Kleinen [lille] Belt (Fredericia- Strib);
c) über den Großen [store] Belt (Nyborg—Korsor);
d) über den Dresund (Helsinger — Helsingborg und Kopenhagen
[Kjeobenhavn]— Malmo; — wegen der Dampffährenverbindung
Kopenhagen-Malmö siehe unter B. II. 5);
e) über den Masnedsund (Masnedö Orehoved);
f) zwischen Gjedser und Warnemünde; — wegen dieser Dampffähren-
verbindung siehe unter B. I. 4;
aber mit Ausschluß:
der von der Südsünenschen Eisenbahn-Gesellschaft betriebenen
Staatsbahnstrecke Nyborg—Faaborg und
der Damyfschiffstrecke Korsör—Kiel.