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2. Folgende unter Staatsverwaltung stehende Privateisenbahnstrecken:
a) Orehoved -Gijedser;
b) Aalestrup—-Viborg;
c) Sore-Vedde.
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb aus-
wärtiger Verwaltungen befinden.
I. Deutscher Verwaltungen.
3. Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von
der deutsch-dänischen Grenze bei Farris bis Vamdrup.
4. Die in Gemeinschaft mit den Großherzoglich Mecklenburgischen Staats-
bahnen betriebene Dampffährenverbindung Gjedser—Warnemünde.
II. Schwedischer Verwaltungen.
5. Die von den dänischen Staatseisenbahnen gemeinschaftlich mit den
schwedischen Staatseisenbahnen betriebene Dampffährenstrecke zwischen dem
Freihafen Kopenhagen und Malmö.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von dänischen Verwaltungen
im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 138.
Schweden, Ziffer 8.
Frankreich.
A. Von französischen Verwaltungen betriebene Bahnen und
Bahnstrecken.
Die Linien von allgemeiner Bedeutung:
1. Der Nordbahn. ·
2. DerOstbahn,einschließlich der für Rechnungder Konzessionäre betriebenen
Linien, nämlich der Linie von Wassy nach Saint-Dizier und der Lokal-
bahnlinien des Departements der Ardennen (Carignan nach Messempre,
Monthermé nach Monthermé [Laval-Dieul, Vrigne-Meuse nach Vrigne-
aux-Bois), von Rambervillers nach Charmes, von Igney-Avricourt nach
Blamont und Cirey.
3.Der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn, einschließlich der für Rechnung der
Konzessionäre betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille und der-
jenigen von Arles nach Saint-Louis.