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Betrag
für das
Einnahme und Ausgabe. Rechnungs-
jahr 1910.
Mark.
Wiederholung.
Die Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Etats betragen:
I. für das Ostafrikanische Schutzgebtkt 14 042 280
II. für Kamen . .. 8 543 245
III. für Togo......................................... 2 451 350
IV. für das Südwestaftikanische Schutzgebiet.. 32 248 148
V. für NeusGuinea einschließlich der Inselbezirke der Südsee..... 2 227 685
VI. für Samoa 765 223
VII. für Kiautschou .. 12 715 884
= 72 993 815
VIII. für die Schutzgebietsschuld. 2 999 090
zusammen 75 992 905
A. Zu Abschnitt I bis VII.
1. Soweit sich aus der Ubersicht der Einnahmen und Ausgaben eine
Ersparnis am Reichszuschuß ergibt, ist sie spätestens in den Etatsentwurf
für dasjenige Rechnungsjahr einzustellen, welches auf das Rechnungsjahr
folgt, in dem nach § 2 des Gesetzes über die Einnahmen und Ausgaben
der Schutzgebiete vom 30. März 1892 die Übersicht vorzulegen ist.
2. Ersparnisse, welche bei den Fonds zu Besoldungen und zu sonstigen
Diensteinkünften etatsmäßiger Beamten und Militärpersonen dadurch
entstehen, daß Stellen zeitweilg nicht besetzt sind oder von ihren In-
habern nicht versehen werden können, find der Schutzgebietskasse zuzu-
führen.
B. Zu Abschnitt I bis VI.
1. Für die Aufrückungszeiten und die Aufrückungsstufen bezüglich der
Auslandsgehälter, für die Höhe der Kolonialdienstzulagen sowie für
die der Pensionsberechnung zu Grunde zu legenden Bezüge der Beamten
gelten die Bestimmungen der Denkschrift zum Haupt-Etat der Schutz-
gebiete auf das Rechnungsjahr 1900 mit der Maßgabe, daß die Aus-
landsgehälter in einjährigen Fristen aufsteigen und nach fünf Jahren
der Höchstbetrag erreicht wird.