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Artikel Zollsatz
des
Zolltarifs Einheit in
von 1892 Reis
470, 479 Gußeisen und Stahlguß, in nicht besonders genannten
Arbeiten, roh oder mit einfachem Anstrich als Untergrund
für Farbe oder Lack ·... kg $080
aus 481 Eisen, geschmiedet oder gewalzt, und Stahl in Röhren,
ohne Gewinde, Muffen, Mundstücke oder sonstige Vor-
richtungen, die dazu dienen, sie miteinander zu verbinden kg $002
470, aus 482| Eisen, geschmiedet oder gewalzt, und Stahl, verzinnt,
galvanisiert, verzinkt, verbleit oder in anderer Zu-
richtung, in Röhren ohne Gewinde, Muffen, Mund-
stücke oder sonstige Vorrichtungen, die dazu dienen, sie
miteinander zu verbinden kg $010
470, aus 483 Eisen, geschmiedet oder gewalzt, und Stahl, in Ankern
und Bojen (Unterbojen)....................... kg $080
aus 483 Eisen, geschmiedet oder gewalzt, und Stahl in Ketten und
Seilen aller Art zum Gebrauch für die Schiffahrt, den
Fischfang und die Industrie " $012
aus 484 Eisen, geschmiedet oder gewalzt, und Stahl in nicht be—
sonders genannten Arbeiten, roh, außer Küchengeräten kg $200
Anmerkung: Küchengeräte aus geschmiedetem oder
gewalztem Eisen und aus Stahl, sowie Gegenstände aus
emailliertem Eisen unterliegen den Zollsätzen von 400
und 600 Reis für 1 kg, nach Nr. 484 und 486 des Tarifs
von 1892.
aus 486 Eisen, geschmiedet oder gewalzt, und Stahl in nicht be-
sonders genannten Arbeiten, angestrichen, poliert oder ab-
gedreht, vergoldet, versilbert, lackiert, mit Ausnahme der
emaillierten Waren kg $400
Anmerkung: Vgl. die
Anmerkung zu Artikel
aus 484.