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Gebühren der Konsulate
in Europa außerhalb Europa
Nr. Bezeichnung des Amtsgeschäfts ausschließlich sowie in
der Türkei
M Pf. M Pf.
(30.) Noch: Schiffssachen.
b) Ausstellung eines Flaggenzeugnissen 50 — 100 —
c) Feststellung der Notwendigkeit eines Schiffs-
verkaufs 12 — 25 —
Betreffen die in dieser Nummer aufgeführten
Amtsgeschäfte ein Segelschiff, so ermäßigen sich die
Sätze auf die Hälfte; jedoch bleiben die unter
Nr. 30 a bezeichneten Mindestgebühren auch in
diesem Falle unverändert.
31. Sterbefälle:
Beurkundung von Sterbefällen, umfassend die
Eintragung in die Register und die voran-
gegangene Verhandlung ... .... ..... . . ... 3 — 6 —
Berichtigungen oder andere nachträgliche Ein—
tragungen im Sterberegister auf Antrag eines
Beteiligten . ... 2 — 4 —
32. Vergleich: Vermittelung eines Vergleichs 6 — 12 —
33. Verklarung: Aufnahme einer Verklarung 10 — 15 —
Dauert das Geschäft länger als eine Stunde, für
jede weitere auch nur angefangene Stunde 4 — 8 —
34. Zeugen- und Sachverständigen-Vernehmung für
jeden Zeugen oder Sachverständigen 10 — 15 —
35. Zusatzgebühren:
Nimmt ein Geschäft die dienstliche Tätigkeit außer-
halb der Amtsräume in Anspruch, so sind,
außer den entstehenden Gebühren, Zusatzgebühren
zu entrichten, und zwar:
für den Konsul oder dessen Stellvertreter:
für die erste, auch nur angefangene Stunde 4 — 8 —
für jede folgende Stunde 2 — 4 —