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4., 5., 6., 7. 8., 9., 10.
Der Orléansbahn.
Der Südbahn.
u Der Staatsbahnen, einschließlich der für Rechnung des Departements
Indre-et-Loire betriebenen Lokalbahn von Ligré-Rivière nach Richelieu.
Der beiden Ringbahnen von Paris, einschließlich der strategischen Linie
von Valenton nach Massy-Palaiseau.
Der Gesellschaft für Departemental-Eisenbahnen.
DerEisenbahngesellschaft von Somain nach Anzin und bis zurbelgischen Grenze.
Der Gesellschaft des Medoc.
Die Linien von lokaler Bedeutung:
Der Gesellschaft für Departemental-Eisenbahnen.
Von Marlieux nach Chätillon-sur-Chalaronne.
Von Castelnau nach Margaux und von Pauillac nach Port des Pilotes
(Gesellschaft des Medoch.
Babustrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb aus-
wärtiger Derwaltungen befinden.
I. Belgischer Verwaltungen.
Die von der Belgischen Staatsbahnverwaltung betriebenen Strecken
von der belgisch-französischen Grenze:
bei Doische bis Givet.
bei Abeele bis Hazebrouck.
Die von der Belgischen Nordbahn betriebene Strecke von der französisch-
belgischen Grenze bei Heer-Agimont bis Giret.
Die von der Eisenbahngesellschaft von Chimay betriebene Strecke von
der französisch-belgischen Grenze bei Momignies bis Anor.
II. Deutscher Verwaltungen.
Die der französischen Ostbahn gehörigen, von den Reichseisenbahnen
in Elsaß-Lothringen mitbetriebenen Strecken von der deutsch-
französischen Grenze:
bei Altmünsterol bis Petit-Croix.
bei Deutsch Avricourt bis Igney-Aoricourt.
bei Chambrey bis Monecel.
bei Novéant bis Pagny-fur-Moselle.
bei Amanweiler bis Batilly.
bei Fentsch bis Audun-le-Roman.
III. Schweizerischer Verwaltungen.
Die von den Schweizerischen Bundesbahnen betriebenen Strecken
von der französisch-schweizerischen Grenze:
bei Delle bis ODelle.
bei Vallorbe bis Pontarlier.
Reichs-Gesetzbl. 1911. 17