Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

II. Schweizerischer Verwaltungen. 
Die von den Schweizerischen Bundesbahnen betriebenen Strecken 
von der italienisch-schweizerischen Grenze: 
19. bei Pino bis Luino. 
20. bei Iselle bis Domodossola). 
II. Osterreichischer Verwaltungen. 
21. Die von den K. K. Osterreichischen Staatsbahnen in der Richtung nach 
Italien mitbetriebene Strecke von der italienisch -österreichischen Grenze bei 
Pontafel bis Pontebba. 
22. Die von den K. K. Osterreichischen Staatsbahnen betriebene Strecke von 
der italienisch österreichischen Grenze bei Tezze bis Primolano. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von italienischen Ver- 
waltungen im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Osterreich, Ziffer 23, 24, 25, 26. 
Frankreich, Jiffer 29. 
Schweiz, Ziffer 42. 
  
Luxemburg. 
A. Von luxemburgischen Verwalkungen betriebene Babnen und 
abnustrecken. 
1. Prinz Heinrich - Bahn. Bahnstrecke 
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb aus- 
wärtiger Verwaltungen befinden. 
J. Deutscher Verwaltungen. 
2. Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen betriebenen sämt- 
lichen Linien der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn. 
3. Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von 
der deutsch-luxemburgischen Grenze bei Ulflingen bis Ulflingen. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von luxemburgischen Ver- 
waltungen im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Belgien, Ziffer 9. 
  
Niederlande. 
A. Von niederländischen VDerwaltungen bekriebene Babnen und 
Babustrecken. 
1. Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen. 
2. Holländische Eisenbahn-Gesellschaft. 
3. Niederländische Zentral-Eisenbahn-Gesellschaft. 
4. Nord Brabant-Deutsche Eisenbahn-Gesellschaft. 
1) die Schweizerischen Bundesbahnen besorgen ab Iselle transit den Zugsdienst (Zug- 
förderung und Zugsbegleitung) auf Rechnung der italienischen Staatsbahnen) der Stations- 
dienst wird von den letzteren selbst besorgt. 
 
	        
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