33.
34.
35.
36.
37.
38.
39.
40.
41.
42.
bei Leopoldshöhe bis Basel badische Bahn.
bei Grenzach bis Basel badische Bahn.
Die von den Großherzoglich Badischen Staatseisenbahnen mitbetriebene
Verbindungsbahn zwischen Basel badische Bahn und Basel schweizerische
Bundesbahnen.
Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen betriebene Strecke
von der deutsch-schweizerischen Grenze bei St. Ludwig bis Basel schweizerische
Bundesbahnen.
Die von der Pruntrut—-Bonfol-Bahn gemeinsam mit den Reichseisen-
bahnen in Elsaß-Lothringen betriebene Strecke von der deutsch-schweize-
rischen Grenze bei Bonfol bis Bonfol.
III. Französischer Verwaltungen.
Die von der Gesellschaft der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn betriebenen
Strecken von der französisch-schweizerischen Grenze:
bei St. Gingolph bis Bouveret.
bei Chene-Bourg bis Genf-Eaux-Vives.
bei La Plaine bis Genf-Cornavin.
bei Le Locle-Col-des-Roches bis Le Locle.
IV. Italienischer Verwaltungen.
Die von den italienischen Staatsbahnen betriebene Strecke von der italienisch-
schweizerischen Grenze bei Chiasso bis Chiasso.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von schweizerischen Ver-
waltungen im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 122, 123, 124, 125, 126.
Frankreich, Ziffer 24, 25, 26, 27, 28.
Italien, Ziffer 19, 20.
Berlin, den 3. März 1911.
Der Reichskanzler.
Im Auftrag:
Wackerzapp.