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bei den selbsttätigen Laufgewichtswagen, wenn der durch die Lauf—
gewichtseinrichtung abwägbare Teil in Bruchteilen der größten
zulässigen Last ausmacht —
höchstens«,z............. 7,sGrammfürjedesKilogtamm
der durch 10 Wägungen abgewogenen Last,
mehr als!/und höchstens!/... 6 Gramm für jedes Kilogramm
der durch 10 Wägungen abgewogenen Last,
mehr als¼ und höchstens „#. 4/5 Gramm fäür jedes Kilogramm
der durch 10 Wägungen abgewogenen Last,
mehr als ½/ und höchstens /„. 3 Gramm für jedes Kilogramm
der durch 10 Wägungen abgewogenen Last)
mehr als . . . . .. 1)05 Gramm für jedes Kilogramm
der durch 10 Wägungen abgewogenen Last;
bei den Wagen mit selbsttätigem
Taralaufgewicht 7/5 Gramm für jedes Kilogramm
der durch 10 Wägungen abgewogenen Lastz
3. für die Einzelabweichungen vom Durchschnittsergebnis aus 10 Ermitte-
lungen (Nr. 2)
bei Wagen für pulver= und sandförmige sowie für körnige) frei
rollende, nicht klebende Materialien und Erzeugnisse bei einem
Füllungsgewichte
bis 75 Kilogramm abwärts. 1/8 Gramm für jedes Kilogramm,
unter 75 bis 25 Kilogramm. 2/25 Gramm für jedes Kilogramm,
auf volle 5 Gramm nach oben abgerundet,
von 20 und 15 Kilogramm 3 Gramm für jedes Kilogramm,
„ 10 bis 4 7 . 4,5 7 1
7 3 und 2 7 . . 6 7 » 7 1
„: IKilogramm abwärts. 776„ “
bei Wagen für kleinstückige Materialien mit Reguliereinrichtung und
bei Wagen für Thomasmehl, Zement und ährliche staubende
Materialien bei einem Füllungsgewichte
von 50 bis 250 Kilogramm 6 Gramm für jedes Kilogramm,
„ mehr als 250 „ .. je 75 Gramm mehr für jede
weiteren 50 Kilogramm;
bei den Wagen mit Restverwägung gelten diese Fehlergrenzen fin
die Abweichung jeder einzelnen Füllung von ihrem wuirklichen
Gewichte;
bei selbsttätigen Laufgewichtswagen
für jedes Füllungsgewicht das Dreifache der für das Durchschnitts-
ergebnis nach Nr. 2 zu berechnenden Fehlergrenze.