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X. Meßwerkzeuge für wissenschaftliche und technische Untersuchungen.
A. Meßwerkzeuge für chemische und physikalische Untersuchungen.
I. Meßwerkzeuge ohne Einteilung. "
a) Vollpipetten jeder Art bis
250 Kubikzentimeternrnrn . . ... Oo Mark,
größre . .. . . . ... %6% „
b) andere Meßwerkzeuge mit einer Marke .
bis2000Kubikzentimeter............................ 0,40Mark,
größere......................................... 0,so-
c)MeßwerkzeugemitzweiMarken
bis2000Kubikzentimeter............................ 0/60 Mark,
rößere HHHFHF###########9 O,s0 7
d) Pyknometer
mit Thermometter 1,80 Mark,
ohne Thermometer «............................ 0,sop
e)iedeHilfsteilungbesonders........................... 0,2o-
II. Meßwerkzeuge mit Einteilung.
In jeder Größe außer Butyrometer 1,00 Mark,
Butyromter . .. /6006
B. Meßwerkzeuge für chemische und physikalische Gasbestimmungen.
Für Geräte, die Meßwerkzeugen für chemische und physfikalische Unter-
suchungen entsprechen, sind die Gebühren für diese zu entrichten,
für alle übrigen Gerüäät:t: ....... 100 Mark.
Außerdem werden für jedes Meßwerkzeug als Abfertigungs-
gebühr erhorn . .. ... O,10 O
82.
Diese Eichgebührenordnung tritt gleichzeitig mit der Maß- und Gewichts-
ordnung vom 30. Mai 1908 in Kraft.
Berlin, den 18. Dezember 1911.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Delbrück.
Den Bezug des Neichs-Gesetzblatts vermitteln nur die VPostkunfkalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.