Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

  
Datum 
des Gesetzes 
usw. 
zu 
Berlin. 
Chronologische Übersicht des Jahrgangs 1911. 
XI 
  
  
Ausgegeben 
*— 
Inhalt. 
Nr. 
des 
Stückes. 
Nr. 
des 
Gesetzes 
usw. 
Seiten. 
  
1911 
26. Aug. 
7. Sept. 
11. — 
15. — 
15. — 
20. — 
22. — 
1911 
  
8. Dez. 
9. Okt. 
  
8. Sept. 
27. Sept. 
  
Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des 
am 6. Juli 1906 in Genf unterzeichneten Ab- 
kommens zur Verbesserung des Loses der Ver- 
wundeten und Kranken bei den im Felde 
stehenden Heeren durch Schweden und durch 
Rumänien, sowie den Beitritt der Republik 
Costarica zu dem Abkommen. 
Bekanntmachung über die weitere Ratifikation 
eines der auf der Zweiten Haager Frie- 
denskonferenz abgeschlossenen Abkommen 
vom 18. Oktober 1900 durch Schweden. 
Gesetz, betreffend die Tagegelder, die Fuhr- 
kosten und die Umzugskosten der Kolo- 
nialbeamten. 
Bekanntmachung, betreffend Änderung des dem 
Vertrage zwischen dem Deutschen Reiche und 
der Schweiz über die Beglaubigung 
5 öffentlicher Urkunden vom 14. Februar 
1907 beigefügten Verzeichnisses. 
Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Luxem- 
burgs zu dem am 4. Mai 1910 in Paris 
unterzeichneten Abkommen zur Bekämpfung 
der Verbreitung unzüchtiger Veröffent- 
lichungen und die Inkraftsetzung des Ab- 
kommens in den Deutschen Schutzgebieten. 
Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und 
dem Großherzogtume Luxemburg wegen Be- 
gründung einer Gemeinschaft der Essigsäure- 
verbrauchsabgabe. 
Bekanntmachung, betreffend die dem Interna- 
tionalen Übereinkommen über den Eisenbahn- 
frachtverkehr beigefügte Liste. 
Bekanntmachung, betreffend die Inkraftsetzung des 
am 11. Oktober 1909 in Paris unterzeichneten 
Internationalen Abkommens über den Verkehr 
mit Kraftfahrzeugen in der französischen 
Kolonie Algerien und die dadurch erforderlich 
gewordenen Änderungen der zur Regelung des 
internationalen Verkehrs mit Kraftfahrzeugen 
vom Bundesrate getroffenen Bestimmungen. 
  
50 
50 
52 
52 
63 
53 
  
3935 
3934 
3936 
3938 
3939 
3965 
3940 
3941 
2* 
  
896 
895 
897—905 
907 
908 
961-963 
908 
909
	        
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