Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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B)  Bewilligung  zu  Annahme  eines  fremden  Ordens.

Seine  Königliche  Majestät  haben,  durch  höchstes  Dekret  vom  18.  d.  M.  an
den  Ordens-Vice-Kanzler,  dem  Oberlieutenant  v.  Ellrichshausen  bei  der  K.  Leib-Garde
  zu  Pferd  die  Erlaubniß  gnädigst  ertheilt,  den  ihm  von  des  Königs  von  Preußen
Majestät  verliehenen  St.  Johanniter-QOrden  anzunehmen  und  zu  tragen.

C)  Dienst-Nachrichten.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchsten  Dekrets  vom  13.  d.  M.
den  Ober-Justiz-Assessor  Hahn  in  Eßlingen,  seiner  Bitte  gemäß,  zu  dem  K.  Gerichtshofe
  in  Ellwangen  zu  versehen,  und

durch  hochstes  Dekret  vom  18.  d.  M.  den  pensionirten  Obersten  v.  Bassewitz
zum  Kammerherrn  gnädigst  zu  ernennen  geruht.

Unter  dem  :4.  d.  M.  wurde  dem  Gencral-Major  und  Brigade-Commandanten
der  Artillerie,  v.  Brand,  zugleich  die  erledigte  Stelle  eines  Stadt-Commandanten  zu
Ludwigsburg  übertragen;

die  Brigade-Adjutanten  der  zweiten  und  dritten  Infanterie-Brigaden,  Oberlicutenant
  v.  d.  Osten  und  Unterlieutenant  v.  Epb,  wurden  gegenseitig  versetzt;

zum  Hauptmann  erster  Elasse  im  ersten  Infanterie-Regiment,  wurde  der  Hauptmann
  zweiter  Elasse  desselben  Regiments,  v.  Donopp,  und

zum  Hauptmann  zweiter  Elasse  im  ersten  Regiment,  der  Oberlieutenant  und
Schützen-Offizier  des  sechsten  Infanterie-Regiments,  v.  Frank,  befördert,  dagegen

der  Oberlieutenant  Sonntag,  im  sechsten  Regiment,  zum  Schützen-Offtzier  ernannt,
  auch

der  Feuerwerker  der  Artillerie,  Landauer,  zum  Umerlieutenant  befordert  und
bei  dieser  Wasse  aggregirt.

Unter  dem  13.  d.  M.  wurde  dem  pensionirten  Major  v.  Keller  der  Titel  eines
HOberstlicutenants  ertheilt.

Am  13.  d.  M.  erhielt  der  auf  die  katholische  Caplanci  in  Weissenstein,  Oberam'es
Geißlingen  und  Dekanats  Eybach,  auf  seine  Bitte  ernannte  Pfarrer  Cleska  daselbst
die  Königliche  Bestätigung.