— 193 —
Truppen, die zu kriegerischer Verwendung über See zusammengezogen
werden, können gegen Zahlung der tarifmäßigen Fahrpreise des ge-
wöhnlichen Verkehrs in Stärke bis zu 150 Köpfen zur Fahrt nach
den Formierungsorten Schnellzüge benutzen, desgleichen überseeische
Friedensablösungstransporte in Stärke bis zu 35 Köpfen.
Berlin, den 27. April 1911.
Der Reichskanzler.
von Bethmann Hollweg.
(Nr. 3883.) Bekanntmachung über die Ratifikation von zwölf auf der Zweiten Haager
Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 durch
Guatemala. Vom 27. April 1911.
D. im Reichs-Gesetzblatte von 1910 Seite 5 bis 375 abgedruckten, auf der
Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober
1907 sind von Guatemala ratifiziert worden. Die Königlich Niederländische
Regierung hat die schriftliche Anzeige über die Ratifikation nebst den Ratiffkations-
urkunden am 15. März 1911 erhalten. Die Vorbehalte, die von der Abordnung
Guatemalas bei der Unterzeichnung des Abkommens, betreffend die Beschränkung
der Anwendung von Gewalt bei der Eintreibung von Vertragsschulden, (Reichs-
Gesetzbl. 1910 S. 59) gemacht worden sind, sind bei der Ratifikation ausdrücklich
aufrecht erhalten worden.
Vorstehende Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die im Reichs-Gesetz-
blatte von 1910 Seite 375, 382, 457, 673, 913, 992, 1092 und 1105 ver-
öffentlichten Bekanntmachungen vom 25. Januar, 14. Februar, 6. Mai, 27. Juni,
8. September, 13. Oktober und 26. November 1910.
Berlin, den 27. April 1911.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
von Kiderlen-Waechter.