Full text : Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achtzehnter Band. 1875-1878. (18)

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3.  alle  auf  Grund  ärztlichen  Zeugnisses  zurückgestellte  (Spalte  24),  sowie
alle  nicht  auffindbare  (Spalte  21)  oder  der  Impfung  vorschriftswidrig
entzogene  (Spalte  25)  Kinder.

Jede  von  der  Entwickelung  mindestens  einer  wohlausgebildeten  Vaccinepustel

  Heseäle  Impsung  ist  als  eine  solche  „von  Erfolg“  zu  verzeichnen.

der  Wiederimpfung  treten  nicht  immer  Pusteln  auf,  welche
mit  allen  charakteristischen  Merkmalen  versehen  sind.  Als  Wiederimpfung
von  Erfolg  ist  eine  solche  anzusehen,  nach  welcher  sich  am  Tage  der  Nachschau
  mindestens  eine  mehr  oder  weniger  eingetrocknete  Pustel  oder  die
Borke  von  einer  oder  mehreren  rasch  in  ihrer  Entwickelung  verlaufenen
Pusteln  vorfindet.