Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

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Tarif B. 
Zölle bei der Einfuhr in Schweden. 
Der im gegenwaärtigen Tarif erwähnte schwedische allgemeine Tarif ist der Zolltarif vom 4. Juli 1910. 
  
  
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Hafer; ferner Wicken, Sojabohnen sowie andere Erbsen 
  
NAummer Ver- 
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schwedischen Benennung der Gegenstände zollungs- Zollsatz 
all emeinen maßstab 
rifs Kronen Or: 
26 Lithographiersteine; Schreibtafeln, nicht eingefaßt, auch in 
Holzrahmen eingefaßt; sowie Griffel, auch aus künst- 
licher Masse, nicht eingefaßt oder eingefat... – frei 
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aus 42 Gemenge aus künstlichem Asphalt mit Mineralöb... — frei 
l 
Roßhaar: 
70 bereitet oder bearbeitet, auch in Verbindung mit an— I 
derem Haar oder Pflanzenfaser, Krollhaar und Seile 
aus Roßhaar darunter einbegriffen ............. 1 kg — 20 
Getreide: J 
ungemahlen: 
74 Roggen, Weizen und Gerstej ferner Erbsen und Bohnen, # 
zur menschlichen Nahrung geeigggtee 100 kg 3 I 70 
75 
  
und Bohnen, nicht zur vorhergehenden Nummer ge— 
hörend. . . . ............................. 
  
  
frei
	        
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