Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

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Nummer v 
des er- 
schwedischen Benennung der Gegenstände zollungs- Jollsatz 
allgemeinen maßstab 
Tarifs " Kronen Ore 
  
sonders genannte Arten von Papier, alles soweit es 
naturfarbig, weiß oder in der Masse gefärbt ist: 
300 mit Umschlägen in Schachteln aus Pappe, Papier 
oder Holz eingehend, auch mit Einrichtung zum 
Unterbringen der verschiedenen Arten von Papier- 
bogen, Briefkarten oder Umschlägen (sogenannte 
Papeteriinrnnnnnynynynynyn 1 kg – 30 
Anmerkung zu Nr. 300. Briefpapier, Briefkarten 
und Briefumschläge in Behältnissen aus Papier, Pappe 
oder Holz (Papierausstattungen), jedoch ohne Jrrbindung 
mit anderen Materialien, werden zum Satze von 0,3 
Kronen für 1 kg verzollt. Bändchen aus Gespinsten jeder 
Art, mit denen Briefpapier, Briefkarten und Briefumschläge 
ebunden sind, sowie solche Bändchen oder Beschläge zum 
Festhalten des Deckels der Behältnisse oder zum Schließen 
derselben bleiben bei der Verzollung außer Betracht. Ebenso 
bleibt es auf die Verzollung ohne Einfluß, wenn die Be- 
hältnisse Einrichtungen zur Unterbringung verschiedener 
Arten oder Größen von Briefbogen, Briefkarten oder Brief. 
umschlägen, wie abgeschlossene Fächer, Brücken, Klötze und 
dergleichen besitzen. 
* anderer Art: 
301 mit Wasserzeichen (auch trocken gestempelt) » — 18 
EE - — 10 
302 ohne Wasserzeichen und nicht liniert ....... . - — 10 
303 anders als in der Masse gefärbt, wozu mit weißer Farbe 
bestrichenes Papier — sogen. kriteradt papper — 
ebenfalls gehört, vergoldet, versilbert oder mit anderen 
Metallen belegt, gefirnißt, lackiert, mit gedruckten 
Mustern in einer Farbe oder mehreren Farben ver- 
sehen, gestanzt (nicht in Mustern) .............. » — 20 
  
  
  
 
	        
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