Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

  
  
— 360 — 
  
  
Aummer Ver 
es 
schwedischen Benennung der Gegenstände zollungs- Lollsatz 
allgemeinen · maßstab 
Tarifs Kronen Ore 
darunter einbegriffen Ansichtskarten und Glückwunsch- 
karten aller Art, auch in Verbindung mit anderen Stoffen; 
ferner Bilderbücher und Malbücher für Kinder, auch mit 
erklärendem Text: 
Ansichtskarten und Glückwunschkarten aller Art, auch in 
Verbindung mit anderen Stossen 1 kg — 50 
anden 5 — 75 
334 
  
Anmerkung a. Bilder, die zu Druckwerken gehören 
und mit diesen eingeführt werden, werden mit den Druck- 
werken als ein Teil davon behandelt. 
Anmerkung b. Die Bestimmung im allgemeinen 
Tarif, daß Bilder, die einer weiteren Bearbeitung wie 
Pressen oder Stanzen unterzogen worden sind, als Waren 
aus Pappe, Papier oder Papiermasse verzollt werden, 
findet auf folgende Waren keine Anwendung: 
1. Ansichtskarten und Glückwunschkarten, 
2. Bilder, die auf anderem Material als Pappe, Papier 
oder Papiermasse angebracht sind, 
3. andere Bilder, insoweit sie einer anderen Bearbeitung 
als Stanzen unterzogen worden sind. 
Die unter 1 und 2 genannten Waren werden infolge- 
dessen, auch wenn sie gestanzt sind, nach Nr. 333 verzollt. 
  
Anmerkung c. Löcher, Dapp= oder Poapierscheiben, 
Bänder, Schnüre oder Ringe aus unedlen Metallen oder 
andere ähnliche einfache Vorrichtungen, welche auf Bildern 
nur zum Zwecke, das Aufhängen oder Aufstellen der Bilder 
zu ermöglichen, angebracht sind, bleiben bei der Verzollung 
außer Betracht. 
Drucksachen, im allgemeinen Tarif nicht besonders genannt, 
wie Kataloge, Geschäftsrundschreiben und andere kauf- 
männische Drucksachen: 
lmit ausländischem Text, nicht zur nächstfolgenden 
Nummer gehörend! 
  
  
 
	        
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