— 362 —
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Nummer
des
schwedischen
allgemeinen
Tarifs
Benennung der Gegenstände
Ver-
zollungs-
maßstab
Lollsatz
Kronen
Ore
335
340
343
344 und
346
anderer Art, darunter einbegriffen alle Visitenkarten,
Adreßkarten, Etiketten und Speisekarten mit Buch-
stabendruck sowie mit Firmenstempel oder anderem
derartigen Buchstabendruck versehenes Papier, in-
dessen kein Packpapirr
Anmerkung zu den Nrun. 334 und 335. Reklame-
karten und Reklameplakate mit Bildern mit zusammen-
hängendem Texte werden nach Nr. 334 oder 335 verzollt.
Seide, auch künstliche.
Ungesponnene oder gesponnene Seide, auch in Verbindung
mit anderen Spinnstoffen:
abgekocht, auch gebleicht, oder gefärbt:
in kleineren, für den Kleinhandel geeigneten Auf-
machungen, wie Docken, Spulen, Rollen und
dergleihen
Felbel-, Müsch= und Samtgewebe, nicht aufsgeschnitten
oder aufgeschnitten, aus Seide allein oder in Verbindung
mit anderen Spinnstosfen
Gewebe, im allgemeinen Tarife nicht besonders genannt:
aus Seide allein oder in Verbindung mit höchstens
15 v. H. anderen Spinnstoffen (Ganzseide
aus Seide in Verbindung mit mehr als 15 v. H. an-
deren Spinnstoffen (Halbseide):
anderer Art als die in Nr. 345 des allgemeinen
Tarifs genanneeernrnr
Anmerkung. Kleiderstoffe aus Wolle, im Gewichte
von 300 g oder mehr auf 1 m im Geviert und Fäden
ganz oder teilweise aus Seide enthaltend, werden als Ge-
webe aus Wolle angesehen, sofern die Seide höchstens
3 v. H. des Gesamtgewichts des Gewebes beträgt. Der
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