Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

Nummer 
des 
schwedischen 
allgemeinen 
Tarifs 
— 370 — 
Benennung der Gegenstände 
Ver- 
zollungs. 
maßstab 
Lollsatz 
Kronen 
Ore 
  
376 
378 
380 
382 und 
383 
  
plüschartig, nicht geknüpft, nicht aufgeschnitten oder 
aufgeschnitten: 
abgepaßt, auch zusammengenäht, gesäumt, mit 
Kantenband und mit Fransen versehen. 
anderer Art: 
abgepaßt, auch zusammengenäht, gesäumt, mit 
Kantenband und mit Fransen versehen 
Samt und Mlüsch sowie samt= und plüschartige Ge- 
webe, nicht aufgeschnitten oder aufgeschnitten 
abgepaßt, nicht besonders genannt, wie Tischdecken, 
Kopftücher, Schals, Filze, Draperien, Gardinen, 
Wandbekleidungen usw. . ................... 
anderer Art, im allgemeinen Tarif nicht besonders 
genannt: 
Kleiderstoffe von mehr als 300 g Gewicht auf 
1 m im Geviert, welche Fäden ganz oder teil- 
weise aus Seide enthalten, sofern die Seide 
höchstens 3 v. H. des Gesamtgewichts des 
Gewebes betrününt 
andere: 
im Gewichte von mehr als 700 g auf 1 m 
im Geviert 
im Gewichte von mehr als 200 g, aber nicht 
mehr als 700 g auf 1 m im Geviert. 
im Gewichte von 200 g oder weniger auf 1 m 
im Geviertr 
  
  
  
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