Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

  
Nummer 
des 
schwedischen 
allgemeinen 
rifs 
372 — 
Benennung der Gegenstände 
Ver- 
zollungs-. 
maßstab 
Zollsatz. 
Kronen O#. 
  
— 
388 
aus 390 
406 
407 
45 
  
lrN 
Bänder, Schnüre und andere Posamentierwaren sowie 
Strumpfstuhlarbeiten und andere durch Wirken, Stricken 
oder Knüpfen hergestellte Waren, nicht zu einer anderen 
Nummer des allgemeinen Tarifs gehörend: 
Strümpfe ................... ........ ... .. 
andere: wie die entsprechenden Waren aus Baum- 
wolle. 
Treib= und Transportriemen, nicht genäht oder genäht, 
auch in Verbindung mit anderen Stoffen, Kautschuk 
ausgenehzhmennnn 
Pflanzliche Spinnstoffe mit Ausnahme der 
Baumwolle. 
Garn: 
aus anderen zum Abschnitt VIII C des allgemeinen Tarifs 
gehörenden Spinnstoffen als den in den Nrn. 393 bis 
3990 genannten, auch in Verbindung mit Baumwolle 
oder Jute: 
zwei= oder mehrdrähtig, 
griffen: 
ungebleicht und ungefüärbt 
darunter Zwirn einbe- 
gebleicht, gefärbt oder bedruckt 
Gewebe: 
aus anderen zum Abschnitt VIII C des allgemeinen Tarifs 
gehörenden Spinnstoffen als den in den Nrn. 419 bis 
422 genannten, auch in Verbindung mit Baumwolle 
oder Jute: 
Taschentuchgewebe, die auf einer Fläche von 1 cm 
im Geviert zusammen enthalten: 
höchstens 50 Ketten= und Einschlagsiden . 
  
1 kg 
  
 
	        
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