Nummer
des
schwedischen
allgemeinen
rifs
372 —
Benennung der Gegenstände
Ver-
zollungs-.
maßstab
Zollsatz.
Kronen O#.
—
388
aus 390
406
407
45
lrN
Bänder, Schnüre und andere Posamentierwaren sowie
Strumpfstuhlarbeiten und andere durch Wirken, Stricken
oder Knüpfen hergestellte Waren, nicht zu einer anderen
Nummer des allgemeinen Tarifs gehörend:
Strümpfe ................... ........ ... ..
andere: wie die entsprechenden Waren aus Baum-
wolle.
Treib= und Transportriemen, nicht genäht oder genäht,
auch in Verbindung mit anderen Stoffen, Kautschuk
ausgenehzhmennnn
Pflanzliche Spinnstoffe mit Ausnahme der
Baumwolle.
Garn:
aus anderen zum Abschnitt VIII C des allgemeinen Tarifs
gehörenden Spinnstoffen als den in den Nrn. 393 bis
3990 genannten, auch in Verbindung mit Baumwolle
oder Jute:
zwei= oder mehrdrähtig,
griffen:
ungebleicht und ungefüärbt
darunter Zwirn einbe-
gebleicht, gefärbt oder bedruckt
Gewebe:
aus anderen zum Abschnitt VIII C des allgemeinen Tarifs
gehörenden Spinnstoffen als den in den Nrn. 419 bis
422 genannten, auch in Verbindung mit Baumwolle
oder Jute:
Taschentuchgewebe, die auf einer Fläche von 1 cm
im Geviert zusammen enthalten:
höchstens 50 Ketten= und Einschlagsiden .
1 kg