Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

  
Nummer 
des 
schwedischen 
allgemeinen 
rifs 
384 
Benennung der Gegenstände 
Ver- 
zollungs. 
maßstab 
  
Zollsah 
Kronen Ore 
  
498 
499 
500 
501 
504 
Schnüre und andere Posamentierwaren, im allgemeinen 
Tarif nicht besonders genannt, mit Einlagen aus Holz, 
Metall und dergleichen oder ohne solche: 
geflochtene, bandähnliche Schnüre, ohne Einlagen und 
mit geraden Kanten sowie ohne anderes Muster 
als solches, das durch gefärbtes Garn oder ge- 
färbten Zwirn hervorgebracht it 
Anmerkung Nach dieser Nummer werden auch solche 
geflochtene, bandähnliche Schnüre mit geraden Kanten ver- 
zollt, welche lediglich aus Spinnstoffen oder Gespinsten be- 
stehende Einlagen haben. 
  
landerer Art! 
Anmerkung. Besatz= und Garnierungsgegenstände, 
nicht plüschartig, die in der Kette oder im Cchuß ge- 
flochtene, bandähnliche Schnüre mit geraden Kanten, auch 
mit Einlagen von Spinnstoffen oder Gespinsten, enthalten 
und allein aus diesem Grunde unter Nr. 499 fallen würden, 
werden nach Nr. 498 verzollt. 
Strumpfstuhlarbeiten und andere durch Wirken, Stricken 
oder Knüpfen hergestellte Waren, nicht zu einer anderen 
Nummer des allgemeinen Tarifs gehörend: 
Strümpfeee .. 
Handschuhe, auch genäht aus Geweben 
Unterkleider, das Dutzend höchstens 1 kg wiegend 
Fischernetze und Netze für technische Zwecke, Hängematten, 
Tauwerk und Seile, auch in Verbindung mit anderen 
Stosfen 
  
  
  
 
	        
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