Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

Nummer 
des 
schwedischen 
allgemeinen 
Tarifs 
532 
533 
540 
544 
Benennung der Gegenstände 
Ver- 
zollungs. 
maßstab 
Lollsatz 
Kronen 
Ore 
  
Kragen, Manschetten und Vorhemden, gestärkt und ge- 
bügelt, aus Geweben, die zum Abschnitt VIII C oder D 
des allgemeinen Tarifs gehören: 
mit Stickerei oder Spitztzten ... 
anderer 0c0c0c0ct4t4tt. 
Korsette: 
aus anderen Geweben als Seide oder Halbseide 
Anmerkung. Bänder, gewebte Spitzen, Stickereien 
und ähnliche Verzierungen haben eine Erhöhung des Zolles 
der Nr. 535 nicht zur Folge. 
Stickereien: 
auf Spitzen, Spitzengeweben und Tüll: 
auf Streifen aus schlichtem, nicht mit Mustern ge- 
webtem Tüll, worin keine Seide enthalten ist, auch 
mit anderer Näharbeit versehen; ferner derartige 
bestickte Gewebe), sichtlich dazu bestimmt, in Streifen 
zerschnitten zu werden ... 
andere: Lollsatz der Ware, worauf die Stickerei aus- 
geführt ist, mit 100 v. H. Erhöhungz; 
auf Seide oder Halbseide (Geweben oder Bändern) oder 
auf gewalktem (nicht gewebtem) Filz: ZJollsatz der 
bezeichneten Waren mit 100 v. H. Erhöhung; 
auf Streifen aus Leinen= oder Baumwollengewebe, mit 
Ausnahme von Spitzengewebe und Tüll, auch mit 
anderet Näharbeit versehen; ferner derartige bestickte 
Gewebe, sichtlich dazu bestimmt, in Streifen zer- 
schnitten zu weren 
anderer Art ........................... ... .. 
  
  
  
  
10 
80 
50 
50
	        
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