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Num . er Ver-
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löwdschen Benennung der Gegenstände zollungs. Zollsatz
allgemeinen
Larsfs maßstab Kronen Ore
Kleider und andere Näharbeiten, im allgemeinen Tarif
nicht besonders genannt:
551 hergestellt aus geknuͤpften, gestrickten, gewirkten oder
auf dem Strumpfstuhl gefertigten Waren (auch
Meterwaren): nach den Bestimmungen für Strumpf-
stuhlarbeiten, ohne Erhöhung;
Anmerkung. Gewöhnliche Jutaten aller Art haben
eine Zollerhöhung nicht zur Folge.
Uberzieher sowie Röcke, Westen und Hosen für Männer
und Knaben, aus anderen Geweben als Seide oder
Halbseide: «
aus Wollen-, Leinen- oder Hanfgeweben:
552 mit Futter, Aufschlägen oder anderem Besatz
aus Waren, worin Seide enthalten ist;
ferner alle aus solchem Seide enthalten-
den Wollengewebe, das nicht als Halb-
seide anzusehen itt 1 kg 3 50
553 andere ........................... .. » 3 —
554 aus anderen Geweben, worin keine Seide ent—
halten ist, ————b 1 2 —
anderer Art:
aus Spitzen, Spitzengewebe oder Tüll:
555 ganz oder teilweise aus Seiide i 20 —
aus anderen Spinnstoffen:
557 nicht mit Futter aus Seide oder Halbseide. * 7 —
aus · Seide:
558 mit Stickerei oder Spitzen i 14 —
559 andren 5 12 —