Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

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Num . er Ver- 
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löwdschen Benennung der Gegenstände zollungs. Zollsatz 
allgemeinen 
Larsfs maßstab Kronen Ore 
Kleider und andere Näharbeiten, im allgemeinen Tarif 
nicht besonders genannt: 
551 hergestellt aus geknuͤpften, gestrickten, gewirkten oder 
auf dem Strumpfstuhl gefertigten Waren (auch 
Meterwaren): nach den Bestimmungen für Strumpf- 
stuhlarbeiten, ohne Erhöhung; 
Anmerkung. Gewöhnliche Jutaten aller Art haben 
eine Zollerhöhung nicht zur Folge. 
Uberzieher sowie Röcke, Westen und Hosen für Männer 
und Knaben, aus anderen Geweben als Seide oder 
Halbseide: « 
aus Wollen-, Leinen- oder Hanfgeweben: 
552 mit Futter, Aufschlägen oder anderem Besatz 
aus Waren, worin Seide enthalten ist; 
ferner alle aus solchem Seide enthalten- 
den Wollengewebe, das nicht als Halb- 
seide anzusehen itt 1 kg 3 50 
553 andere ........................... .. » 3 — 
554 aus anderen Geweben, worin keine Seide ent— 
halten ist, ————b 1 2 — 
anderer Art: 
aus Spitzen, Spitzengewebe oder Tüll: 
555 ganz oder teilweise aus Seiide i 20 — 
aus anderen Spinnstoffen: 
557 nicht mit Futter aus Seide oder Halbseide. * 7 — 
aus · Seide: 
558 mit Stickerei oder Spitzen i 14 — 
559 andren 5 12 — 
  
  
 
	        
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