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Nummer Ver
es «
schwedischen Benennung der Gegenstände zollungs- Zollsatz
allgemeinen maßstab
arifs Kronen Ore
Waren, im allgemeinen Tarif nicht besonders genannt, aus
Fayence (unechtem Porzellan) sowie Töpferwaren und
andere Tonwaren, im allgemeinen Tarif nicht besonders
genannt, auch in Verbindung mit Eisen oder Holz: «
630 weiß oder einfarbig .................... .. ... 1 kg — 10
631 zwei= oder mehrfarbig oder vergoldet, versilbert oder 1
auf andere ähnliche Weise verziert. » –— 16
Anmerkung zu den Nrn. 628 bis 631. An sich weiße v
oder einfarbige Tonwaren, welche die Marke oder den
Namen der Fabrik oder eine eingravierte Bezeichnung des
Fassungsraumes tragen, werden, insoweit dadurch keine
Verzierung bewirkt wird, nicht als zwei= oder mehrfarbige
Waren behandelt. .
Fensterglas, auch gefärbt, sowie Spiegelglas:
belegt:
643 ohne Facetten- oder Kantenschliff. .. .. ......... . " — 40
644 anderer Art. ....... ....... ............ . ... - — 50
645Photographische Trockenplatten oder sogenannte Emulsions-
platten aus Glas, auch mit Negativbildern — frei
aus 646Glasmalereien und Spiegel aus Fenster= oder Spiegelglas,
auch in Verbindung mit anderen Stoffen, jedoch nicht
mit Gold oder Silber. .. .. ................ . . .. 1 kg – 60
Anmerkung. Zu dieser Nummer gehören auch solche
Elasplakate, welche sich als Bilder darstellen.
Glas= und Emailwaren, im allgemeinen Tarif nicht be-
sonders genannt, auch in Verbindung mit anderen
Stoffen als Gold oder Silber, soweit sie nicht zu den
Bifouteriewaren gehören, Karaffen darunter einbegriffen: