Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

Nummer 
des 
schwedischen 
allgemeinen 
Tarifs 
Benennung der Gegenstände 
Ver- 
zollungs. 
maßstab 
S——....————— 
Jollsah 
Kronen 
Ore 
  
779 
780 
783 
784 
  
Langen aller Art, von höchstens 16 cm Länge, sowie fertig 
gearbeitete lose Schenkel dazu: 
weder vernickelt noch poliert 
andere Ben 
Zirkel aus Eisen; Hobeleisen, im allgemeinen Tarif nicht 
besonders genannt, Drechseleisen, Haueisen, Locheisen, 
Stemmeisen und Beitel; Schlittschuhe und Rollschuhe 
sowie Teile dazu; Schraubenkorkzieher mit oder ohne 
Schaft auch andere Korkzieher sowie Teile dazu: 
Schlittschuhe und Rollschuhe, unwvernickelt, sowie Teile 
dazu 
andere Wisen . .. 
Anmerkung. Zu Schlittschuhen und Rollschuhen 
offensichtlich gehörige und gleichzeitig damit eingeführte 
lose Riemen, jedoch nicht mehr als ein Paar Riemen 
zu jedem Paar Schlittschuhe oder Rollschuhe, werden zum 
Satze der letzteren verzollt. 
Messer: 
Rasiermesser und Rasierhobel; auch lose Klingen dazu 
andere zusammenlegbare Messer, wie Taschen= und Feder- 
messer: 
mit Heften aus Eisen mit unbearbeiteter, grob ge- 
schmirgelter oder gepreßter Oberfläche ohne an- 
deren Belag als Firnis; auch mit Heften aus 
Holz oder gröberen Knochenarten, wie Rinder- 
knochen und dergleichen: 
  
mit höchstens 2 Klingen oder Instrumenten; 
ferner lose Klingen zu Messern der Nrn. 784 
bis 787 des allgemeinen Tariss 
1 kg 
  
  
  
  
  
50 
30 
40 
50
	        
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