Nummer
des
schwedischen
allgemeinen
rifs
— 430 —
Benennung der Gegenstände
Ver-
zollungs-
maßstab
Lollsatz
Kronen
Ore
852
853
854
857 und
858
Kupfer und daraus mit Zink, Zinn oder anderen unedlen
Metallen hergestellte Legierungen, wie Messing, Bronze,
Neusilber, Britanniametall usw:
Waren daraus, im allgemeinen Tarif nicht besonders
genannt:
Draht:
gewalzt oder gezogen:
von rundem, quadratischem, rechtwinkligem
oder sechskantigem Durchschnitt; auch
sogenannter Trolleydraht (Kontaltdraht):
von 0,5 mm oder mehr in der größten
Abmessung des Querschnitts, ohne
Uberzug aus anderen unedlen Me-
tallen; auch sogenannter drillierter
Draht von höchstens 1 mm im
Durchmesser
anderer Art, nicht besonders genannt
von anderem Durchschnitt
versehen mit Mänteln aus Blei oder anderen
Metallen, mit oder ohne Armierung, auch
in Verbindung mit anderem Material;
ferner mit derartigen Mänteln versehene
elektrische Leitungskabel oder Seile, mit
oder ohne Armierung:
von höchstens 25 mm Durchmesser..
von größerem Durchmesser
Anmerkung zu den Nrun. 857 und 858. Holz-
trommeln, auf denen zu diesen Nummern gehörige Waren
eingehen, kommen bei Ermittlung des zollpflichtigen Ge-
wichtes nicht in Betracht.
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