Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

Nummer 
des 
schwedischen 
allgemeinen 
rifs 
  
— 430 — 
Benennung der Gegenstände 
Ver- 
zollungs- 
maßstab 
Lollsatz 
Kronen 
Ore 
  
852 
853 
854 
857 und 
858 
  
Kupfer und daraus mit Zink, Zinn oder anderen unedlen 
Metallen hergestellte Legierungen, wie Messing, Bronze, 
Neusilber, Britanniametall usw: 
Waren daraus, im allgemeinen Tarif nicht besonders 
genannt: 
Draht: 
gewalzt oder gezogen: 
von rundem, quadratischem, rechtwinkligem 
oder sechskantigem Durchschnitt; auch 
sogenannter Trolleydraht (Kontaltdraht): 
von 0,5 mm oder mehr in der größten 
Abmessung des Querschnitts, ohne 
Uberzug aus anderen unedlen Me- 
tallen; auch sogenannter drillierter 
Draht von höchstens 1 mm im 
Durchmesser 
anderer Art, nicht besonders genannt 
von anderem Durchschnitt 
versehen mit Mänteln aus Blei oder anderen 
Metallen, mit oder ohne Armierung, auch 
in Verbindung mit anderem Material; 
ferner mit derartigen Mänteln versehene 
elektrische Leitungskabel oder Seile, mit 
oder ohne Armierung: 
von höchstens 25 mm Durchmesser.. 
von größerem Durchmesser 
Anmerkung zu den Nrun. 857 und 858. Holz- 
trommeln, auf denen zu diesen Nummern gehörige Waren 
eingehen, kommen bei Ermittlung des zollpflichtigen Ge- 
wichtes nicht in Betracht. 
  
  
  
10 
12 
18 
10 
09
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.