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Reichs-Gesetzblatt.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend des dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfracht-
verkehr beigefügte Liste. S. 20. — Bekanntmachung, betreffend Erhöhung der Rabatte auf
schwefelsaures Kali. S. 30.
(Nr. 3842.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 13. Januar 1911.
D. Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Übereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom 1. Februar 1910,
Reichs-Gesetzbl. 1910 S. 481 ff.), ist, wie folgt, geändert worden:
Im Abschnitt „Deutschland“ unter A sind die jetzt bei Nummer 97
(S. 485) aufgeführten Strecken Aalen—Ballmertshofen, Ballmertshofen—Dillingen
und Reutlingen-Gönningen gestrichen und unter der heutigen Nummer 98 —
die künftig Nummer 97 ist — nachgetragen worden.
Die neue Nummer 97 lautet daher:
97. Die württembergischen Nebenbahnen:
à) Aalen—-Ballmertshofen—Dillingen (Härtsfeldbahn);
b) Filderbahn;
J) Korntal-Weißach (Strohgäubahn);
d) Reutlingen— Gönningen.
Berlin, den 13. Janu. 1911.
Der Reichskanzler.
Im Auftrag:
Wackerzapp.
Reichs-Gesetzbl. 1911. 6
Ausgegeben zu Berlin den 23. Januar 1911.