Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

Nummer 
des 
schwedischen 
allgemeinen 
arifs 
  
  
Benennung der Gegenstände 
Ver- 
zollungs- 
maßstab 
  
983 
984 
988 
989 
992 
  
Roll- und Kugellager: 
fein gearbeitet: 
bei einem Stückreingewichte von höchstens 1 g 4 
bei einem Stückreingewichte von mehr als 1 kg, 
aber nicht mehr als 150 SSSSS. 
bei einem Stückreingewichte von mehr als 15 kg. 
Transmissionen, darunter einbegriffen glatte Wellen (mit 
Keilnuten oder in anderer Weise angepaßt)) Lager, im 
allgemeinen Tarif nicht besonders genannt, und Lager- 
büchsen, Schwungräder (ohne Regulatoren), Riemen- 
und Seilscheiben, im allgemeinen Tarif nicht besonders 
genannt, sowie Zahnräder mit unbearbeiteten Zähnen: 
bei einem Stückreingewichte von höchstens 500 kg. 
bei größerem Gewiht ... 
Anmerkung zu den Nrun. 988 und 989. Iwei 
oder mehrere zusammen eingehende Transmissionsteile 
werden als ein Stück angesehen, wenn sie aus einer Welle 
mit darauf montierten anderen Transmissionsteilen bestehen. 
Armaturen, im allgemeinen Tarif nicht besonders genannt, 
für Maschinen, Apparate und Rohrleitungen, lose oder 
für sich eingehend, wie Ventile und Hähne, Dampf- 
pfeifen, Schmierapparate, Abscheider und Ableiter für 
Kondenswasser oder Ol, Pulsometer und hydraulische 
Widder, Zentrifugalregulatoren und Mischapparate für 
Badeeinrichtungen; ebenso Injektoren und Ejsektoren: 
in der Hauptsache aus Eisen: 
im Stückreingewichte von höchstens 5 tE 
  
100 kg 
  
150 
75 
60 
25 
 
	        
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