Nummer
des Tarifs
— 501 —
Tarif B.
Zölle bei der Einfuhr nach Deutschland.
Bezeichnung der Waren
Zollsatz für
100 ka
4
aus 73
aus 143
aus 247
aus 401
aus 405
587
PMlanzenwachs (Sumachwachs) in natürlichem Zustande
Hausenblase, unechte (japanische Pflanzengelatine, Agar-Agar,
Kantten ...
Pfflanzenwachs (Sumachwachs), zubereitet (gebleicht, gefärbt, in
Täfelchen oder Kugeln geformt usw.)
Habutae, ungemusterte taftbindige Gewebe ganz aus Seide des
Maulbeerspinners ohne jede Beimischung von künstlicher Seide,
von Florettseide oder von Seide des Eichenspinners und
beiderseitig mit festen Kanten gewebt, roh, auch abgekocht
(gebleicht) und gebügelt, im Gewichte von wenigstens 3 Momme
auf die Gewebeeinheit, von der Art der hinterlegten Muster
Taschentücher aus Habutaegeweben der in Nr. 401 dieses Ver-
tragstarifs bezeichneten 0n0nnnt ...
Habutaetaschentücher, die nicht unter den Begriff der
Stickereien oder Spitzen fallen, unterliegen vertragsmäßig
einem Zuschlage von 5 v. H. zu dem vorbezeichneten Zoll-
satze, wenn sie mit einfachen Säumen oder mit einzelnen
Nähten versehen sind.
Als einfache Säume sind auch die einfachen Hohlsäume
anzusehen.
Habutaetaschentücher werden nicht als bestickt angesehen,
wenn die Stickerei nach keiner Richtung hin mehr als die
Fläche eines Gevierts von 6 cm Seitenlänge bedeckt.
Holzspangeflechte, auch gefrbt
Reichs= Gesehbl. 1911.
5.—
frei
10—
300.—
400.—