Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

— 503 — 
  
  
  
Nummer Zollsatz für 
des Tarffs Bezeichnung der Waren 100 Lg. 
aus 588 Strohgeflechte: 
ungebleicht, ungefürtt:b frei 
gebleicht, gefrbtttbtt. 6— 
aus 589 Binsenmatten, im Stück oder abgepaßt: 
grobe, roh oder gefärbt, gebeizt, gefirnßt .. . 3.— 
anden 12.— 
aus 6066 Knöpfeeeee . ......... . . .. 150.— 
aus' 631 Feine Holzwaren (ausgenommen Stöcke), auch in Verbindung 
mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere 
Zollsätze fallen, mit sapanischem Lack (urushi) lackiert20 
aus 670|Waren aus Papier oder Pappe, mit japanischem Lack (urushi) 
lackrtt:t:W:WW. 420.— 
aus 878] Waren aus Kupfer oder gegossenem Messing, mit japanischem 
Lack (urushi) lackiert; alle diese, soweit sie nicht unter 
Nr. 874, 879 oder 887 oder durch die Verbindung mit 
anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen 25.— 
  
  
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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