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g 603
Die Genossenschaft kann jederzeit ein neues Heilverfahren eintreten lassen, wenn
zu erwarten ist, daß es die Erwerbsfähigkeit des Unfallrentners erhöht.
g 604.
Neben dem Verletzten kann auch die Krankenkasse, knappschaftliche Krankenkasse
oder Ersatzkasse, der er angehört, die Wiederaufnahme des Heilverfahrens beantragen.
l605.
Haben Krankenkassen, knappschaftliche Krankenkassen, Ersatzkassen oder Träger
der Unfallversicherung einen Verletzten in einer Anstalt mit genügenden Heilein-
richtungen untergebracht, so darf er während des Heilverfahrens ohne seine Zu-
stimmung in keine andere Anstalt gebracht werden.
Das Versicherungsamt des Aufenthaltsorts kann die Zustimmung ersetzen.
g 606.
Hat der Verletzte eine Anordnung, die das Heilverfahren betrifft, ohne
gesetzlichen oder sonst triftigen Grund nicht befolgt und wird dadurch seine Erwerbs-
fähigkeit ungünstig beeinflußt, so kann ihm der Schadenersatz auf Zeit ganz oder
teilweise versagt werden, wenn er auf diese Folge hingewiesen worden ist.
§ 607.
Der Vorstand der Genossenschaft kann einem Rentenempfänger auf Antrag
statt der Rente Aufnahme in ein Invalidenhaus, ein Waisenhaus oder eine ähnliche
Anstalt gewähren.
Solche Anstalten gelten als Kranken., Bewahr- und Heilanstalten im Sinne
des §& 11 Abs. 2 und des § 23 Abs. 2 des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz
(Reichs-Gesetzbl. 1908 S. 381).
Die Aufnahme verpflichtet den Rentenempfänger auf ein Vierteljahr und,
wenn er nicht einen Monat vor Ablauf dieser Zeit widerspricht, jedesmal auf ein
weiteres Vierteljahr zum Verzicht auf die Rente.
g 608.
Tritt in den Verhältnissen, die für die Feststellung der Entschädigung maß-
gebend gewesen sind, eine wesentliche Anderung ein, so kaun eine neue Feststellung
getroffen werden.
s609.
In den ersten zwei Jahren nach dem Unfall darf wegen einer uderung im
Zustand des Verletzten eine neue Feststellung jederzeit vorgenommen oder beantragt
werden. Ist jedoch innerhalb dieser Frist eine Dauerrente rechtskräftig festgestellt
worden oder ist die Frist abgelaufen, so darf eine neue Feststellung nur in Zeiträumen