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Reichs-Gesetzblatt.
Jahrgang 1911.
50.
Inhalt: Bekanntmachung über die weitere Ratifikation eines der auf der Zweiten Haager Friedenskonferenz
abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 durch Schweden. S. 895. — Bekanntmachung,
betreffend die Ratifikation des am 6. Juli 1906 in Genf unterzeichneten Abkommens zur Verbesserung
des Loses der Verwundeten und Kranken bei den im Felde stehenden Heeren durch Schweden und
durch Rumänien, sowie den Beitritt der Republik Costarica zu dem Abkommen. S. 896.
(Nr. 3934.) Bekanntmachung über die weitere Ratifikation eines der auf der Zweiten Haager
Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 durch
Schweden. Vom 28. August 1911.
Schweden hat außer den in der Bekanntmachung vom 25. Januar 1910
(Reichs-Gesetzbl. S. 375) Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 7, 9, 11, 12 aufgeführten, auf
der Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen auch das in
jener Bekanntmachung Abs. 1 Nr. 10 aufgeführte Abkommen, betreffend die An-
wendung. der Grundsätze des Genfer Abkommens auf den Seekrieg, vom 18.Oktober
1907 (Reichs-Gesetzbl. 1910 S. 283) ratifiziert. Die Königlich Niederländische
Regierung hat die schriftliche Anzeige über die Ratifikation mit der Ratifikations-
urkunde am 13. Juli 1911 erhalten.
Diese Bekanntmachung schließt sich an die Bekanntmachung vom 27. April
1911 (Reichs-Gesetzbl. S. 193) an.
Berlin, den 28. August 1911.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
von Kiderlen-Waechter.
Reichs--Gesetzbl. 1911. 142
Ausgegeben zu Berlin den 8. September 1911.