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vnir ein Beltrag in Unrechnung.
Die Hrs und zwer aundh in ber lnken Namenbäalliw. #nb. ven oben lints Lainnenb, im dorsteusenber Meib- den anr nach wchte au Lettuen.
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Jede Marke Jede Make Jede Marke Jede Marke 1. Freiwilllig Versicherte derwenden Marken der Versicherungsanstalt, in deren Bezick sie beschaäftigt
muß entwertet muß entwert't muß entwertet muß entwertet sind oder sich unbeschäftigt aufhalten. Die Wahl der Lohnklafse steht ihnen frel. Sie können die
werden. werden. werden. werden. Versicherung im Ausland fortsezen und dabei Marken einer deliebigen Versicherunganstalt ver-
wenden. Versicherungsberechtigte in Betrieben, für die eine Sonderanstalt bestehr, können sich
nur bei ihr freiwillig versichern (SII 1410, 1371 der Reichsversicherungsordnung).
Tede Marke Jede Marke Jede Marke Jede Marke 2 Sämtliche Marken sioud bei Ordnungsstrafe bis zu 20 Martk zu entwerten.
muß entwertet muß entwertet muß entwertct muß entwertet Uls Taa der Entwertung wird bei Beitragsmarken der letzte Tag des Zeitraums angegeben, für
werden werken. werben werden. den die Marke gilt, bel Zusatzmarken der Tag, an dem die Marke eingeklebt wird, 3. V. 6. 1. 12.
. . . Z. Freiwillige Beitraͤge durfen fuͤr mehr als ein Jahr zuruͤck nicht entrichtet werden, ebensowenig
nach Eintritt dauernder oder vorübergehender Invalidität oder für die writere Invalidität
IJrde Marke Jede Marke Jede Marke Jede Marke G1443).
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werden. werden. werden. werden. Aufrechnung:
. Zahl der Wochen, für die Beiträge entrichtet sind, in Lohnklasse
Jede Marke Jede Marke Jede Marke Jede Marke d ch fi ch s d I
muß entwertet muß entwertei muß entwertet muß entwertet 1 II III 1 V .
werden. werden. werden. werden. . Zusatzmarken:
""“““99. Stück.
Jede Marke Jede Marke Jede Marke Jede Marke
muß entwertet muß entwertet muß entwertet muß entwertet —N—*
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Jede Marke Jede Marke Jede Marke Jede Marke Dienstslegel * o
muß entwertet muß entwertet muß entwertet muß entwertet 1 der 1 "6 t“
werden. werden. werken. werden. ; Aufrechnungs- :
* stelle. 9b-7
Jede Marke Jete Marke Jede Marke Jede Marke 47 .
muß entwertet muß entwertet muß entwertet muß entwertet .. (#uschunge
werden. werden. werden. werden.. 5
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Poskanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.