Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

11.— 
12. 
13. 
14. 
1.— 
1., 2., 3., 4., 5. 
6. 
 
— 80 
Die von den K. K. Österreichischen Staatsbahnen betriebenen Strecken der 
Königlich Ungarischen Staatseisenbahnen von Hölak-Trencsenteplicz bis 
zur österreichischen Landesgrenze am Vlärapaß, von Bruck-Kiralyhida bis 
zur österreichischen Landesgrenze und von Szakolcza bis zur österreichischen 
Landesgrenze. 
  
B. Bahnstrecken, die sich im Mitbetrieb auswärtiger 
Verwaltungen besinden. 
Rumänischer Verwaltungen. 
Die von den Königlich Rumänischen Staatseisenbahnen in der 
Richtung aus Rumänien betriebenen Strecken von der ungarisch- 
rumänischen Grenze: 
bei Verciorova bis Orsova. 
bei Riul Vadului bis Verestorony. 
bei Gyimes bis Gyimes. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, die von ungarischen Ver- 
waltungen im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Rumänien, Ziffer 4, 5, 6. 
Serbien, Ziffer 2. 
III. Bosnien - Herzegowina. 
.K. und K. Militärbahn Banjaluka—Doberlin. 
Bosnisch-herzegowinische Landesbahnen, einschließlich der von denselben be- 
triebenen elektrischen Stadtbahn in Sarajevo. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, die von den bosnisch herze- 
gowinischen Landesbahnen in Osterreich betrieben werden, ist zu vergleichen: 
Osterreich, Ziffer 56, 57, 58, 59. 
  
Belgien. 
A. Von belgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und 
Bahnstrecken. 
Belgische Staatsbahnverwaltung. 
Belgische Nordbahn. 
Gent—Terneuzen. 
Mecheln—Terneuzen. 
Eisenbahn von Chimay. 
. Hasselt-Maeseyck.
	        
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