Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

XVIII 
unten Luft ansammeln kann. Der Schwimmer muß im Maße frei beweglich 
sein, jedoch darf die Breite des freien Ringes zwischen Maßwand und Schwimmer= 
rand höchstens 2 Zentimeter betragen. 
Schwimmer und Skale dürfen frei schwimmend nicht kippen und müssen 
so weit einsinken, daß der Flüssigkeitsspiegel den Schwimmer an seinem größten 
Querschnitt schneidet. 
Die Lage des Schwimmers im leeren Gefäße muß durch eine über die 
ganze Breite der Skale gezogene Marke (Nullmarke) kenntlich gemacht sein. 
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44. 
Bezeichnung. 
1. Der Raumgehalt der Meßwerkzeuge ist nach Liter zu bezeichnen, und 
zwar mit dem ausgeschricbenen Wort oder der Abkürzung l. Die Bezeichnung 
erfolgt bei den Meßwerkzeugen ohne Strichmarken auf dem Maßkörper an er- 
sichtlicher Stelle, bei den Meßwerkzeugen mit ungleichartiger Einteilung an jeder 
Strichmarke, bei den übrigen Meßwerkzeugen an jeder bezifferten Marke. 
2. Bei den Milchmaßen muß außerdem auf einem Schilde, das bei den 
Maßen mit Schwimmer auf dem Bügel befestigt sein muß, der größte Raum- 
gehalt und die Bezeichnung „Nur für Milch" angegeben sein. Bei den Maßen 
mit Schwimmer soll außerdem Name und Wohnort des Verfertigers sowie die 
Fabriknummer auf dem Schilde und auf dem oberen Ende der Stange an- 
gebracht sein. . 
3. Die Bezifferung erfolgt bei gleichartiger Einteilung, wenn sie fort- 
schreitet nach 
10, 1, 0/1 oder O,i Liter an jeder fünften 
2, 0/3 oder 0/0: Litter : fünften 
½ Liter » e vierten 
5, 0% oder 0,os Liter, ———— v zweiten 
Marke, und zwar immer von Null ab gerechnet, auch wo eine Nullmarke nicht 
vorhanden ist. 
4. Meßwerkzeuge mit Flüssigkeitsstandrohr (§ 42 Nr. 3) müssen die Be- 
zeichnung tragen: „Nur für Mineralöle“. 
5. Bei den Meßwerkzeugen mit Zählwerk (§ 41 Nr. 7) muß auf diesem 
angegeben sein: „Zählwerk nicht geeicht“. — 
§45. 
Fehlergrenzen. 
Die Fehlergrenzen betragen: 
1. bei Meßwerkzeugen ohne Einteilung und bei Meßwerkzeugen mit un- 
gleichartiger Einteilung 1 
für jede Maßgröße soviel wie die in 9 36 angegebenen Fehler- 
grenzen für die Flüssigkeitsmaße gleicher Größe;
	        
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