Metadata : Blätter für Rechtsanwendung. LXIV. Band. (64)

408  Literatur.

IV.  TLiteratur.

I.  Verlag  von  J.  Schweiter  (Arthur  Sellier)  in  München.

1)  Ein  ebenso  interessautes  als  praktisches  Unternehmen  des  überaus  rührigen
Verlags  ist:

„Die  Ausführungsgeseye  zum  Bürgerlichen  Gesetzbuche.“  Sammlung
der  von  den  Bundesstaaten  zur  Ausführung  des  Bürgerlichen  Gesepbuchs
und  seiner  Nebengesetze  erlassenen  Geseße  und  mit  Gesepeskraft  versehenen
Verordnungen.  Herausgegeben  von  Dr.  H.  Becher,  k.  II.  Staatsanwalt
in  München.  80.  Bereits  2  Lieferungen.

Bei  dem  engen  Rechtsverkehre  zwischen  den  deutschen  Bundesstaaten  werden  Richter,
Anwälte,  Notare  des  einen  Landes  häufig  in  die  Lage  kommen,  auch  auf  die  „Ausführungsgesetze“
  eines  anderen  Staates  zu  reflektiren.  Dazu  ist  obige  Ausgabe  geradezu
unentbehrlich.  Ebenso  für  literarische  Arbeiten  u.  s.  w.

2)  Eine  eigenartige  Idee  liegt  zu  Grunde  der  Schweiter'schen

Zettelausgabe  der  durch  das  bayerische  Ausführungsgesetz  zum  Bürgerlichen
  Gesetzbuche  bedingten  Abänderungen  der  seit  1818  erlassenen
bayerischen  Gesetze.  Preis  Mk.  1.20.

Auf  einzelnen  Zetteln  sind  hier  die  obgedachten  „Abänderungen“  so  abgedruckt,  daß
sie  zur  Evidenthaltung  älterer  Gesetzesausgaben  in  solche  eingelegt  oder  eingeklebt
werden  können.  Wer  dadurch  sparen  will  und  sich  die  geringe  Mühe  des  Einklebens
nicht  verdrießen  läßt,  kann  sich  jener  Zettel  vortheilhaft  bedienen.

3)  Ein  interessantes  Licht  auf  die  hentigen  verwirrten  und  theilweise  sogar  verschrobenen
  gewerberechtlichen  Normen  im  Deutschen  Reiche  und  danach  auch  in  Bayern
wirft  das  Büchlein:

Sonntagsfeier  und  Sonntagsruhe  in  Bayern.  Von  Dr.  jur.  Christian
Roth.  8°.  176  S.

Die  empfehlenswerihe  Schrift  beschränkt  sich  übrigens  nicht  etwa  blos  auf  das  gewerberechtliche
  Gebiet,  sondern  behandelt  auch  die  allgemein  gültigen  Vorschriften  über
die  Sonn=  und  Festtagsfeier.

4)  Etwas  namentlich  für  jüngere  Herren  ist  ein  Büchlein,  betitelt:

Die  Prüfungsvorschriften  für  Juristen  in  Bayern,  nebst  Auhang:  Promotionsordnungen
  der  Juristen-Facultäten  der  drei  bayr.  Landesuniversitäten.

Um  nur  1  Mk.  50  Pf.  kann  der  noch  nicht  „Schwergeprüfte“  hier  gleichsam  in  die
Zukunft  sehen  und  erkennen,  was  ihm  bevorsteht,  auf  daß  er  nicht  zu  leicht  befunden  werde.

II.  Der  weitbekannte  Guttentag'sche  Verlag  in  Berlin  ließ  als  Bestandtheil
seiner  Sammlung  Deutscher  Reichsgesetze  in  Gestalt  der  beliebten  grünen  Textausgaben
erscheinen:

1)  Das  Gerichtsverfassungsgesetz  mit  Einführungsgesetz,  Nebengesezen  und
Ergäuzungen  in  der  Fassung  des  Gesetzes  vom  17.  Mai  1898.  Mit  Anmerkungen
  herausgegeben  von  Sydow,  Direktor,  und  Busch,  Kammergerichtsrath.
  Achte  Auflage!

2)  Viehkauf  (Viehgewährschaft)  nach  dem  Bürgerlichen  Gesetzbuche.  Von
Rechtsanwalt  Dr.  Haus  Stölzle  in  Kempten.  In  einem  Anhang:  Verordnung
  über  die  Hauptmängel  und  Gewährschaftsfristen  beim  Viehhandel
Erläutert  von  Kreisthierarzt  Weiskopf  in  Augsburg.  Stdgr.

Für  die  Redaltion  verantwortlich:  Dr.  Julius  v.  Staudinger  in  München.
Verlag  von  Palm  &  Enke  (Carl  Enke)  in  Erlangen.
Druck  von  U.  E.  Sebald,  Buchdruckerei,  Nürnberg.