408 Literatur.
IV. TLiteratur.
I. Verlag von J. Schweiter (Arthur Sellier) in München.
1) Ein ebenso interessautes als praktisches Unternehmen des überaus rührigen
Verlags ist:
„Die Ausführungsgeseye zum Bürgerlichen Gesetzbuche.“ Sammlung
der von den Bundesstaaten zur Ausführung des Bürgerlichen Gesepbuchs
und seiner Nebengesetze erlassenen Geseße und mit Gesepeskraft versehenen
Verordnungen. Herausgegeben von Dr. H. Becher, k. II. Staatsanwalt
in München. 80. Bereits 2 Lieferungen.
Bei dem engen Rechtsverkehre zwischen den deutschen Bundesstaaten werden Richter,
Anwälte, Notare des einen Landes häufig in die Lage kommen, auch auf die „Ausführungsgesetze“
eines anderen Staates zu reflektiren. Dazu ist obige Ausgabe geradezu
unentbehrlich. Ebenso für literarische Arbeiten u. s. w.
2) Eine eigenartige Idee liegt zu Grunde der Schweiter'schen
Zettelausgabe der durch das bayerische Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen
Gesetzbuche bedingten Abänderungen der seit 1818 erlassenen
bayerischen Gesetze. Preis Mk. 1.20.
Auf einzelnen Zetteln sind hier die obgedachten „Abänderungen“ so abgedruckt, daß
sie zur Evidenthaltung älterer Gesetzesausgaben in solche eingelegt oder eingeklebt
werden können. Wer dadurch sparen will und sich die geringe Mühe des Einklebens
nicht verdrießen läßt, kann sich jener Zettel vortheilhaft bedienen.
3) Ein interessantes Licht auf die hentigen verwirrten und theilweise sogar verschrobenen
gewerberechtlichen Normen im Deutschen Reiche und danach auch in Bayern
wirft das Büchlein:
Sonntagsfeier und Sonntagsruhe in Bayern. Von Dr. jur. Christian
Roth. 8°. 176 S.
Die empfehlenswerihe Schrift beschränkt sich übrigens nicht etwa blos auf das gewerberechtliche
Gebiet, sondern behandelt auch die allgemein gültigen Vorschriften über
die Sonn= und Festtagsfeier.
4) Etwas namentlich für jüngere Herren ist ein Büchlein, betitelt:
Die Prüfungsvorschriften für Juristen in Bayern, nebst Auhang: Promotionsordnungen
der Juristen-Facultäten der drei bayr. Landesuniversitäten.
Um nur 1 Mk. 50 Pf. kann der noch nicht „Schwergeprüfte“ hier gleichsam in die
Zukunft sehen und erkennen, was ihm bevorsteht, auf daß er nicht zu leicht befunden werde.
II. Der weitbekannte Guttentag'sche Verlag in Berlin ließ als Bestandtheil
seiner Sammlung Deutscher Reichsgesetze in Gestalt der beliebten grünen Textausgaben
erscheinen:
1) Das Gerichtsverfassungsgesetz mit Einführungsgesetz, Nebengesezen und
Ergäuzungen in der Fassung des Gesetzes vom 17. Mai 1898. Mit Anmerkungen
herausgegeben von Sydow, Direktor, und Busch, Kammergerichtsrath.
Achte Auflage!
2) Viehkauf (Viehgewährschaft) nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche. Von
Rechtsanwalt Dr. Haus Stölzle in Kempten. In einem Anhang: Verordnung
über die Hauptmängel und Gewährschaftsfristen beim Viehhandel
Erläutert von Kreisthierarzt Weiskopf in Augsburg. Stdgr.
Für die Redaltion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München.
Verlag von Palm & Enke (Carl Enke) in Erlangen.
Druck von U. E. Sebald, Buchdruckerei, Nürnberg.