Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1912. (46)

                                            — 196 — 
Anlage I. 
  
Besoldungsetat 
für das Direktorium der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte auf 
das Rechnungsjahr 1911 (letzter Monat). 
  
  
  
  
Titel Gegenstand Ausgabe 
Mark 
1. 1 Präsident 14 000 bis 17 000 Mark Gehalt. Der Prä- 
sident hat Anspruch auf Dienstwohnung und erhält bis 
zu ihrer Fertigstellung eine Mietsentschädigung von jährlich 
4500 Mark. Wohnungsgeld II des Tarifs. 
2 Mitglieder des Direktoriums je 8 000 bis 12 000 Mark 
Gehalt. Wohnungsgeld II des Tarif 2 833 
2 Mietsentschädigung und Wohnungsgeldzuschüsse 655 
3 Pensionen, Witwen- und Waisengelder – 
Summe 3 488 
  
  
  
  
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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